Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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daß von der Königlich Württembergschen Regierung der Betrag der Uebergangsstener 
für gequetschtes Grünmalz auf neun Kreuzer vom Wirttembergschen Simri er- 
mäßigt worden ist. Weimar am 18. Juni 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement ver Finanzen. 
. on. 
Durch höchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist 
dem Woldemar von Loewis of Menar auf Panten bei Riga ein Patent auf 
Anfertigung des durch die hier eingereichte Beschreibung nebst Zeichnungen erläu- 
terten, ein rotirendes Kammrad bildenden Leinsaat-Rifflers, unter allen Voraus- 
setzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Ministerial- 
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg. Bl. v. J. 1843, S. 13 — 16) an- 
gegeben und begründet sind, auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an ge- 
rechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah- 
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzogthume 
in Ausübung gesetzt ist. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter m heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 20. Juni 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Nach einer Mittheilung der Königlich Niederländischen Gesandtschaft in Berlin 
haben die mit dem Rechte der juristischen Persönlichkeit im Auslande gesetzlich er- 
richteten anonymen Gesellschaften zufolge eines Spruchs des obersten Gerichtshofs 
der Niederlande das Recht, als juristische Person auch im Königreiche der Nieder- 
lande gerichtliche Handlungen vorzunehmen, ohne hierzu die, gemäß dem Artikel 36 
des Handels-Gesetzbuches erforderliche Genehmigung des Königs eingeholt zu haben. 
Das unterzeichnete Staats-Ministerium bringt Solches andurch zur öffent- 
lichen Kenntniß. 
Weimar am 27. Juni 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Druck der Hof. Buchdruckerei in Weimar. 
  
 
	        
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