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leistungen unmittelbar vorzugsweise betroffen worden sind, werden deshalb besondere
Anweisungen zugehen.
Die Erträge dieses Steuerzuschlags, wegen deren Beibringung überall den Vor-
schriften der Steuererhebungs-Verordnung vom 2. Juni 1854 nachzugehen ist, sind
gegen Bezug der geordneten Kollektur= Gebühren an die vorgesetzten Obereinnehmer
(die Großherzoglichen Rechnungsämter und die Bezirks-Steuereinnahme zu Remda)
pünktlichst und vollständig, aber getreunt von den übrigen zu erhebenden Steuern,
abzuliefern, auch die Kollektur-Gebühren, die Erlasse und Kaduzitäten den genann-
ten Obereinnahmen getrennt und mittelst besonderer Quittungen und Belege in
Aufrechnung zu bringen.
Die bis zum Schlusse des laufenden Jahres nicht beizubringen gewesenen Reste
an dieser Steuer sind mit ihren einzelnen Beträgen und mit Angabe der Namen der
Kontribuenten besonders zu verzeichnen und diese Verzeichnisse behufs weiterer Ver-
fügung an die betreffenden Obereinnahmen bis zum 15. Jannar 1867 einzureichen.
Weimar am 26. Juli 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Nachdem die Führung des Katasters von Hohenfelden dem Großherzogli-
chen Rechnungsamte Berka a./J. übertragen worden ist, wird Solches hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. Juni 1866.
Grohherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß als Haupt--Agenten
1) der Brandversicherungs-Bank für Deutschland, in Leipzig, der Spediteur
Carl Stapf, allhier, an der Stelle des Kaufmanns Hermann Geipel, daselbst,
2) der allgemeinen Renten-, Kapital= und Lebensversicherungs-Bank „Teuto-
tonia“, in Leipzig, Carl Obstfelder, allhier, an der Stelle des Kauf-
manns W. A. Horny, daselbst,
eingetreten sind. Weimar am 6. Juli 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.