Contents : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 60. (60e)

342  Reichsgerlchtliche  Entscheldungen.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts
  in  Strafsachen.
Strafgesetzbuch;  Strafproceßordnung.

1.  Das  Delikt  des  §  216  Abs.  2  StGB.  erfordert
  zum  Thatbestande  keine  Fahrlässigkeit
in  der  technischen  Bedeutung  des  Worts.  2.  Ein
Widerstreit  von  Pflichten  kann  nur  dann  ein
Verschulden  ausschließen,  wenn  mehrere
Pflichten  zu  gleicher  Zeit  und  in  gleicher
Stärke  an  den  Thäter  herantreten.  Der  Vorderrichter
  hat  den  Angeklagten  von  der  auf  Grund  des  §  316
Abs.  2  StGB.  gegen  ihn  erhobenen  Anklage  freigesprochen,
weil  derselbe  den  eingetretenen  schädlichen  Erfolg  nicht
habe  voraussehen  können  und  weil  er  ferner  den  Konflikt
  seiner  Pflichten,  in  welchem  er  sich  befunden  habe,
nach  seinen  besten  Kräften  gelöst  habe,  die  Nichtbefolgung
einer  Dienstvorschrift  ihm  deshalb  nicht  als  Pflichtvernachlässigung
  zugerechnet  werden  könne.  Mit  Recht  rügt
die  Revision  des  Staatsanwalts,  daß  der  erste,  für  die
Freisprechung  geltend  gemachte  Grund  auf  irriger  Auslegung
  des  Gesetzes  beruhe,  der  zweite  dagegen  durch
die  für  erwiesen  erachteten  Thatsachen  nicht  gerechtfertigt
werde.

Es  ist  allerdings  richtig,  daß  der  Abs.  1  des  8  316
St  GB.  sich  dem  vorhergehenden  §  315,  durch  welchen
die  vorsätzliche  Gefährdung  eines  Eisenbahntransportes
durch  bestimmte  Handlungen  mit  Strafe  bedroht  ist,  anschließt
  und  die  im  §  315  bezeichneten  Handlungen,  wenn
sie  fahrlässig  begangen  sind,  für  strafbar  erklärt.  Abs.  2
des  §  316  behandelt  aber  ein  besonderes  Amtsvergehen,
welches  mit  dem  im  ersten  Absatze  bezeichneten  Vergehen
nur  gemein  hat,  daß  es  auch  die  Gefährdung  eines  Eisenbahntransportes
  betrifft  und  mit  derselben  Strafe  belegt
werden  soll,  welches  sich  von  jenem  aber  durch  die  Person
des  Thäters  und  die  unter  Strafe  gestellte  Handlung