Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Rettungs-Apparate. 
Zur Rettung Verunglückter empfiehlt es sich, an bestimmten Orten einen 
Rettungskasten zu halten, worin Weinessig, Spiritus, Senfspiritus, Salmiak- 
geist, Hoffmannstropfen, Leinöl, Soda, gebrannte Magnesia, Eisenvitriol, Ka- 
millen= und Pfeffermünz-Thee und Siegellack sich finden. Ferner sind daselbst 
vorräthig zu halten ein Tourniquet, eine Klystierspritze, Binden, Leinenzeug, 
wollene Decken, Bürsten, Badeschwämme, eine Matratze und eine Tragbahre oder 
ein Tragkorb. 
Weimar am 13. Januar 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
IV. Nach einer anher gelangten Mittheilung des Senates der freien und Hanse- 
Stadt Hamburg sind zur Ertheilung und Ausstellung der erforderlichen obrigkeitlichen 
Ehe-Konsense (Trauscheine)jetzt, vom 1. Januar d. J. ab, folgende Hamburgische Behör- 
den zuständig: für die Stadt und die Vorstadt St. Georg das Zivilstands-Amt (an- 
statt der zeitherigen Weddebehörde); für die Vorstadt St. Pauli das Patronat die- 
ser Vorstadt; für das Marschgebiet die Landherrenschaft der Marschlande; für das 
Geestgebiet die Landherrenschaft der Geestlande, und für das Amt Ritzebüttel der 
dortige Amtsverwalter. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums 
vom 27. April 1859 (Regierungs-Blatt Nr. 14, S. 91, 92) wird Solches an- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 16. Januar 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf.
	        
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