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Rettungs-Apparate.
Zur Rettung Verunglückter empfiehlt es sich, an bestimmten Orten einen
Rettungskasten zu halten, worin Weinessig, Spiritus, Senfspiritus, Salmiak-
geist, Hoffmannstropfen, Leinöl, Soda, gebrannte Magnesia, Eisenvitriol, Ka-
millen= und Pfeffermünz-Thee und Siegellack sich finden. Ferner sind daselbst
vorräthig zu halten ein Tourniquet, eine Klystierspritze, Binden, Leinenzeug,
wollene Decken, Bürsten, Badeschwämme, eine Matratze und eine Tragbahre oder
ein Tragkorb.
Weimar am 13. Januar 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
IV. Nach einer anher gelangten Mittheilung des Senates der freien und Hanse-
Stadt Hamburg sind zur Ertheilung und Ausstellung der erforderlichen obrigkeitlichen
Ehe-Konsense (Trauscheine)jetzt, vom 1. Januar d. J. ab, folgende Hamburgische Behör-
den zuständig: für die Stadt und die Vorstadt St. Georg das Zivilstands-Amt (an-
statt der zeitherigen Weddebehörde); für die Vorstadt St. Pauli das Patronat die-
ser Vorstadt; für das Marschgebiet die Landherrenschaft der Marschlande; für das
Geestgebiet die Landherrenschaft der Geestlande, und für das Amt Ritzebüttel der
dortige Amtsverwalter.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums
vom 27. April 1859 (Regierungs-Blatt Nr. 14, S. 91, 92) wird Solches an-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 16. Januar 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.