Regierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 9. Weimar. 5. Mai 1366.
Verordnung,
die Einführung einer neuen Arznei-Tare betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mi-
nisteriums vom 1. Februar 1865, die Einführung der neuen Preußischen Arznei-
Taxe betreffend (Reg. Blatt S. 9 ff.), wird hierdurch mit höchster Genehmigung
Folgendes verordnet:
1.
Die erwähnte Bekanntmachung, wodurch mit dem 1. Januar v. J. die Kö-
niglich Preußische Arznei-Taxe für 1865, sowie das von den Apothekern Dr. Schacht
und Laux im nämlichen Jahre herausgegebene, einen Anhang zu derselben bildende,
Preisverzeichniß der in der amtlichen Ausgabe der Arznei-Taxe nicht enthaltenen
Arznei-Mittel für das Großherzogthum in Gültigkeit getreten sind, ist aufgehoben
und tritt alsbald außer Wirksamkeit.
An deren Stelle wird
a) die im Verlage von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich Preu-
ßische Arznei-Taxe für 1866, jedoch ohne die derselben vorgedruckten all-
gemeinen Bestimmungen, sowie
b) hinsichtlich der Preise für die in der Taxe nicht aufgeführten Arznei-Mittel
das ebenfalls im Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin unter dem Titel:
Preise von Arznei-Mitteln, welche in der siebenten Ausgabe der Preußi-
schen Landes-Pharmakopoe nicht enthalten sind, zusammengestellt mit den
Arzneimittel-Preisen der Königlich Preußischen Arznei-Taxe und für das
Jahr 1866 nach den Principien derselben berechnet von den Apothekern
Dr. J. E. Schacht und F. W. Laux, Berlin 1866.
erschienene, einen Anhang zu der amtlichen Ausgabe der Preußischen Arznei-Taxe
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