Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Verfassung 
des 
Norddeutschen Bunde. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar= Eisenach, Seine 
Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, Seine Königliche 
Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Seine Hoheit der Herzog von Braun- 
schweig und Lüneburg, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen -Meiningen und 
Hildburghaufen, Seine Hoheit der Herzog zu Sachsen= Altenburg, Seine Hoheit 
der Herzog zu Sachsen-Koburg und Gotha, Seine Hoheit der Herzog von Anhalt, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durchlaucht der 
Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck 
und Pyrmont, Ihre Durchlaucht die Fürstin Reuß älterer Linie, Seine Durchlaucht 
der Fürst Reuß jüngerer Linie, Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg- 
Lippe, Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe, der Senat der freien und Hause- 
stadt Lübeck, der Senat der freien Hansestadt Bremen, der Senat der freien und 
Hansestadt Hamburg, jeder für den gesammten Umfang ihres Staatsgebiets, und 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein, für die nördlich 
vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen 
Bund zum Schutze des Bundesgebiets und des innerhalb desselben gültigen Rechts, 
so wie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volks. Dieser Bund wird den 
Namen des Norddeutschen führen und wird nachstehende 
Verfassung 
J. 
Bundesgebiet. 
Artikel 1. 
Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Sachsen, 
Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braun- 
schweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, 
Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, 
Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg und aus 
den nördlich vom Main belegenen Theilen des Großherzogthums Hessen. 
haben.
	        
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