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Der Regierung die Verantworkung zuzuschieben, ist aber unmöglich, wenn
man selbst der Vorlage seine Zustin#mung gibt.
(Lebhafte Zustimmung bei der Hotoldemokrathen Arbeitsgemeinschaft.)
Die Verantwortung für diese in Wahrheit die Gewerkschaften und die
Jugend schädigende Novelle mil der Begierung zu teilen, kann nicht
unsere Aufgabe sein, können wir nicht verantworten!“
(Lebhaftes Bravo bei der Sozialdemokratkischen Arbeitsgemeinschaft.)
Die Arbeitsgemeinschaft hat damit eine durchaus eindeulige Halkung
eingenommen, diktiert von den Bedürfnissen und Interessen der Arbeiter.
Sie hat es abgelehnk, sich „festlegen“ zu lassen für eine Politik, die sie
in die Gemeinschaft der Verkreter des Unkernehmerkums gebracht hätte.
— die ihre Interessen durch das neue Gesetz durchaus nicht für gefährdet
hielten. Die Scheinreform, die jeßt vorgenommen ist, steht einer wirklichen
Reform hindernd im Wege.
Das Kapitalabfindungsgeseh.)
Mit diesem ersten Gesetz der Friegsinvalidenhilfe wurde ein im
Grunde falscher Weg eingeschlagen. Vielen wird aus der „Wohltak"
bald eine Plage werden. Die Frahktion der Arbeitsgemeinschafl hat das
Geseßz abgelehnt, für dessen Verbesserung sie übrigens bei keiner anderen
Fraktion Unterstützung fand. Die Entscheidung darüber, wer eine Kapitalabfin
dung erhält, sollte nach unserer Forderung von den Kriegsinvaliden
selbst, aber nicht von dem Wohlwollen der obersten Mililärbehörden
abhängen. Daher verlangten wir, daß aus der Vergünsligung ein
Fechlsanspruch gemacht werde. Das Geseh, wie es die anderen Fraktionen
beschlossen haben, kommt hingegen (selbst nach dem Ausspruch des
bürgerlichen Schriftstellers Dr. Keup) einer „Bevormundung der Berechliglen“
gleich. „Um einer Anzahl Unzuverlässiger willen behandelt
man die Ernsten und Strebsamen wie Unmündige und schädigt sie unnötigerweise
in der Möglichkeit, höheren wirtschaftlichen Autzen aus ihrer
Enkschädigung zu ziehen.“ Daneben aber werden die für würdig Befundenen
an die Scholle gebunden und in der Freizügigheil gehinderl.
Das sind Wirhungen, die bisher jedes ähnliche Gesetz für die Sozialdemohratie
von vornherein unannehmbar gemacht haben. Die Fraklionsmehrheit
hat auch hier rasch umgelernt. Die „Sehnsucht nach der Scholle“
darf nie eine Fesselung des Arbeiters bei Ausnutzung seiner Arbeitshraft
werden. Die Großagrarier sind mit dem Geseh sehr zufrieden, hoffen sie
doch, aus den angesiedelten Kriegsverletzten billige, willfährige, an die
Scholle gefesselte Arbeitskräfle zu rehrutieren. — Das alles mußte jeder
Sozialdemohkral durchschauen. Die Arbeitsgemeinschaft ließ ihren ablehnenden
Standpunkt durch den Genossen Henhe verkreten.