Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Der  Regierung  die  Verantworkung  zuzuschieben,  ist  aber  unmöglich,  wenn
man  selbst  der  Vorlage  seine  Zustin#mung  gibt.
(Lebhafte  Zustimmung  bei  der  Hotoldemokrathen  Arbeitsgemeinschaft.)


Die  Verantwortung  für  diese  in  Wahrheit  die  Gewerkschaften  und  die
Jugend  schädigende  Novelle  mil  der  Begierung  zu  teilen,  kann  nicht
unsere  Aufgabe  sein,  können  wir  nicht  verantworten!“

(Lebhaftes  Bravo  bei  der  Sozialdemokratkischen  Arbeitsgemeinschaft.)

Die  Arbeitsgemeinschaft  hat  damit  eine  durchaus  eindeulige  Halkung
eingenommen,  diktiert  von  den  Bedürfnissen  und  Interessen  der  Arbeiter.
Sie  hat  es  abgelehnk,  sich  „festlegen“  zu  lassen  für  eine  Politik,  die  sie
in  die  Gemeinschaft  der  Verkreter  des  Unkernehmerkums  gebracht  hätte.
—  die  ihre  Interessen  durch  das  neue  Gesetz  durchaus  nicht  für  gefährdet
hielten.  Die  Scheinreform,  die  jeßt  vorgenommen  ist,  steht  einer  wirklichen
  Reform  hindernd  im  Wege.

Das  Kapitalabfindungsgeseh.)

Mit  diesem  ersten  Gesetz  der  Friegsinvalidenhilfe  wurde  ein  im
Grunde  falscher  Weg  eingeschlagen.  Vielen  wird  aus  der  „Wohltak"
bald  eine  Plage  werden.  Die  Frahktion  der  Arbeitsgemeinschafl  hat  das
Geseßz  abgelehnt,  für  dessen  Verbesserung  sie  übrigens  bei  keiner  anderen
Fraktion  Unterstützung  fand.  Die  Entscheidung  darüber,  wer  eine  Kapitalabfin
  dung  erhält,  sollte  nach  unserer  Forderung  von  den  Kriegsinvaliden
selbst,  aber  nicht  von  dem  Wohlwollen  der  obersten  Mililärbehörden
abhängen.  Daher  verlangten  wir,  daß  aus  der  Vergünsligung  ein
Fechlsanspruch  gemacht  werde.  Das  Geseh,  wie  es  die  anderen  Fraktionen
  beschlossen  haben,  kommt  hingegen  (selbst  nach  dem  Ausspruch  des
bürgerlichen  Schriftstellers  Dr.  Keup)  einer  „Bevormundung  der  Berechliglen“
  gleich.  „Um  einer  Anzahl  Unzuverlässiger  willen  behandelt
man  die  Ernsten  und  Strebsamen  wie  Unmündige  und  schädigt  sie  unnötigerweise
  in  der  Möglichkeit,  höheren  wirtschaftlichen  Autzen  aus  ihrer
Enkschädigung  zu  ziehen.“  Daneben  aber  werden  die  für  würdig  Befundenen
  an  die  Scholle  gebunden  und  in  der  Freizügigheil  gehinderl.
Das  sind  Wirhungen,  die  bisher  jedes  ähnliche  Gesetz  für  die  Sozialdemohratie
  von  vornherein  unannehmbar  gemacht  haben.  Die  Fraklionsmehrheit
  hat  auch  hier  rasch  umgelernt.  Die  „Sehnsucht  nach  der  Scholle“
darf  nie  eine  Fesselung  des  Arbeiters  bei  Ausnutzung  seiner  Arbeitshraft
werden.  Die  Großagrarier  sind  mit  dem  Geseh  sehr  zufrieden,  hoffen  sie
doch,  aus  den  angesiedelten  Kriegsverletzten  billige,  willfährige,  an  die
Scholle  gefesselte  Arbeitskräfle  zu  rehrutieren.  —  Das  alles  mußte  jeder
Sozialdemohkral  durchschauen.  Die  Arbeitsgemeinschaft  ließ  ihren  ablehnenden
  Standpunkt  durch  den  Genossen  Henhe  verkreten.