Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Beilage C. 
Behufs der Berichkigung der Stammrollen wird auf den Grund der Tauf-Register und Kirchen- 
Bücher pflichtmäßig bescheinigt, daß die 
verehelichte geborne 
in der Ehe mit dem 
zu im Kreise, am 
des 
Jahres n. Chr. G. einen Knaben geboren hat, der in der heiligen Taufe am 
die Namen 
erhalten hat. 
Dieses unentgeltlich ausgefertigte Attest darf allein zu dem oben bezeichneten Zweck gebraucht 
werden, und hat in allen übrigen bürgerlichen Verhältnissen keine Gültigkeit. 
Ausgefertigt zu den ten 
Pfarrer des Orts.
	        
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