Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

Regierungs— Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar- Eisench. 
Nummer 3. Weimar. « * 25. Jannar 1867. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
An der Stelle des zeitherigen Haupt-Agenten der Lebens-, Pensions= und 
Leibrenten-Versicherungs-Gesellschaft ldung in Halle a./S. für das Großherzog- 
thum, des Kaufmanns G. R. Röder zu Weimar, ist der Kaufmann Hermann 
Knittel daselbst als Haupt-Agent eingetreten. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 8. Januar 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Unter Bezugnahme auf §. 14 des Gesetzes über die Wahlen der Abgeordne= 
ten zu einem im norddeutschen Bunde zu berufenden Parlamente vom 21. No- 
vember 1866 und unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der zu diesem Gesetze 
unter dem 26. desselben Monats erlassenen Ausführungs-Verordnung wird hierdurch 
als Termin zur Wahl der Abgeordneten für das gedachte Parlament 
Dienstag der 12. Februar d. J. 
anberaumt. 
Der Wahl-Termin beginnt Vormittags 9 Uhr und dauert, mit Unterbrechung 
auf die Zeit von 12 — 1 Uhr Mittags, in Orten mit 2000 Einwohnern und 
5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.