Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
Es wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen Verkehrser- 
leichterungen, welche durch den Oesterreichisch-Französischen Handelsvertrag vom 
11. Dezember 1866 (s. die Bekanntmachung vom 10. Jannar d. J. S. 1 des 
Reg. Blatts vom laufenden Jahre) von Seiten Oesterreichs zugestanden worden 
sind, auf Grund des Artikel 2 des Handels- und Zoll-Vertrags zwischen den 
Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereins und Oesterreich vom 11. April 
1865 (S. 229 des Reg. Blatts v. J. 1865) auch auf den Zollverein Anwen- 
dung finden und daß eine Uebersicht der hiernach seit dem 1. März d. J. zu 
Gunsten des Zollvereins für die Einfuhr in Oesterreich eingetretenen Zoltelleic 
terungen in dem Preußischen Handels-Archiv, Jahrgang 1867 Abth. I. S. 407 ff., 
veröffentlicht worden ist. 
Weimar am 6. Mai 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Dcvartement der Finanzen. 
G. Thon. 
Durch höchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist 
den Henry Clifton zu Birmingham und Carl Gustav Müller zu Blan- 
kenburg i. H., auf desfallsiges Nachsuchen, ein Erfindungs-Patent auf 
einen atmosphärischen Butter-Apparat 
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Be- 
schreibung und Zeichnung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit 
allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg. Blatt 
v. J. 1843 Seite 13 bis 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer 
von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums 
ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah- 
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in 
bleibende Ausführung gesetzt ist. 
Nachdem die dießfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 15. Mai 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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