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ewige wechselsweise Erbitterung zweier regierender Linien eines
Hauses! Ein vielleicht unausloͤschlicher Haß, wie sich
chedem Jahrhunderte lang die Pfälzische und Bairische Linie
des Wittelsbachischen Hauses haßten, und das alles durch
ein Hausgesetz veranlaßt, das ohne Kenntniß der aͤlteren
Hausverträge entworfen, durch dic unbegreiflichste Geheimhaltung,
die wohl gar Weiheit seyn sollte, noch verwirrter gemacht,
nun durch Eigennutz und Leidenschaft vollends in ein
unaufklärliches Dunkel gehüllt worden *).
Ich gedenke hier gelegenheitlich noch einlger unter Georg
Wilhelm geschlossenen Tractaten, deren Inhalt nicht so auszeichnend
wichtig ist, daß er irgendwo in die zusammenhängende
Erzählung hätte eingerückt werden können, die ich aber
doch nicht ganz übergehen darf.
1649 16. Febr. Zelle. Ein noch ungedruckter Receß zwischen
Christi. Ludw., Ge. Wilh., Jo. Fr. und Ernst August
wegen Deputatgeldern und Unterhalt der nicht regierenden
Herren.
4649 12. Mai. Hildesheim. Vergleich zwischen August von
Wolfenb. und Ge. Wilh. wegen Communion der Harzischen
Bergwerke und Forsten. s. v. Selchow Magazin
I. Th. S. 46. f.
4619 12. Mai. Hildesheim. Eben ders. Vergleich einiger
kleinen Differenzien, bes. wegen Theilung dessen, was
nach dem Verlust der grösseren Hildesheim. Stiftsguter
noch gerertet worden. I. c. S. 63.
1650 20. Ang. Ein noch ungedruckter Receß zwischen Hildesh.
und Calenb. Landsch. wegen Abrechnung einiger
Schulden.
1651 17. Mai. Braunschweig. Vergleich zwischen Aug. von
Wolf. Christi. Ludwig von Zelle und Ge. Wilh. wegen
Harburg. Erbschaft. Selchow l. c. S. 78. f.
4655 15. Mai. Hannover. Receh zwischen Aug. von Wolf.
und Ge. Wilh. wegen Administrirung des Allodiums der
ausgestorbenen Wolfenb. Linie und daraus zu veranstal-