Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem das Kataster von Hottelstedt dem Großherzoglichen Rechnungsamt 
hier zur Führung übertragen worden ist, bringen wir Solches hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß. 
Weimar am 6. April 1868. 
Großherzoglih Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
. Thon. 
Der Netto-Taxpreis eines Blutegels ist bis auf Weiteres auf Einen 
Groschen Acht Pfennige festgestellt worden. 
Weimar am 7. April 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Innern. 
Für den Departements--Chef: 
J. v. Helldorff. 
Auf Grund anher gelangter Mittheilung des Kanzlers des Norddeutschen 
Bundes wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der 27. April d. J. 
zur Eröffnung des Zoll-Parlaments in Berlin bestimmt worden ist. 
Weimar am 21. April 1868. 
Großberzoglih Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußeren. 
G. Thon. 
Vom Bundesgesetzblatt sind erschienen die Nummern 6 und 7 und enthalten: 
(Nr. 72.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum 
Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 7. März 1868. 
(Nr. 73.) Bekanntmachung, betreffend den provisorischen Gebühren-Tarif für die 
Konsuln des Norddeutschen Bundes. Vom 15. März 1868. 
(Nr. 76.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats des Nord- 
deutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 30. März 1868. 
(Nr. 77.) Konvention, abgeschlossen zwischen den Postverwaltungen des Nord- 
deutschen Bundes und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika, 
Behufs der Vervollkommnung des Postdienstes im gegenseitigen Ver- 
kehr. Vom 21. Oktober 1867. 
(Nr. 78.) Gesetz, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste ein- 
berufener Mannschaften der Ersatz-Reserve betreffend. Vom 8. April 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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