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Ministerial-Bekanntmachungen.
Nachdem das Kataster von Hottelstedt dem Großherzoglichen Rechnungsamt
hier zur Führung übertragen worden ist, bringen wir Solches hiermit zur öffent-
lichen Kenntniß.
Weimar am 6. April 1868.
Großherzoglih Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
. Thon.
Der Netto-Taxpreis eines Blutegels ist bis auf Weiteres auf Einen
Groschen Acht Pfennige festgestellt worden.
Weimar am 7. April 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Innern.
Für den Departements--Chef:
J. v. Helldorff.
Auf Grund anher gelangter Mittheilung des Kanzlers des Norddeutschen
Bundes wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der 27. April d. J.
zur Eröffnung des Zoll-Parlaments in Berlin bestimmt worden ist.
Weimar am 21. April 1868.
Großberzoglih Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußeren.
G. Thon.
Vom Bundesgesetzblatt sind erschienen die Nummern 6 und 7 und enthalten:
(Nr. 72.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum
Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 7. März 1868.
(Nr. 73.) Bekanntmachung, betreffend den provisorischen Gebühren-Tarif für die
Konsuln des Norddeutschen Bundes. Vom 15. März 1868.
(Nr. 76.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats des Nord-
deutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 30. März 1868.
(Nr. 77.) Konvention, abgeschlossen zwischen den Postverwaltungen des Nord-
deutschen Bundes und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika,
Behufs der Vervollkommnung des Postdienstes im gegenseitigen Ver-
kehr. Vom 21. Oktober 1867.
(Nr. 78.) Gesetz, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste ein-
berufener Mannschaften der Ersatz-Reserve betreffend. Vom 8. April
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.