Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eisenach. 
Nummer 34. Weimar. 4. September 1868. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachstehender zwischen den Staatsregierungen des Großherzogthums Sachsen, 
des Herzogthums Sachsen-Coburg-Gotha, des Fürstenthums Schwarzburg-Rudol= 
stadt, des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen, des Fürstenthums Reuß . L. 
und des Fürstenthums Reuß j. L. über den Anschluß des Herzogthums Sachsen- 
Coburg-Gotha und des Fürstenthums Reuß ä. L. an das gemeinschaftliche Appella- 
tions-Gericht in Eisenach unterm 17. Juli dieses Jahres in Eisenach abgeschlossene 
Vertrag wird nach erfolgter allseitiger Ratifikation auf Befehl Seiner Königlichen 
Hoheit, des Großerzogs, zur Nachachtung hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 15. August 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses Departement der 
und des Aeußern. Justiz. 
Stichling. 
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