Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenath. 
Nummer 37. Weimar. 17. Oktober 1868. 
  
  
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
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Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft in der am 16. Mai d. J. 
zu Weißenfels gehaltenen General-Versammlung ihrer Aktionäre beschlossen hat, ihr 
Unternehmen auf Grund des zwischen den betheiligten Staats-Regierungen unterm 
18. März 1867 in Berlin abgeschlossenen Vertrags, welcher beigefügt ist, sowie 
des ebenfalls anliegenden, zwischen den gedachten Regierungen und der Direktion 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft vereinbarten Vertrags d. d. Erfurt am 
4. Dezember 1867, auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Gera über 
Weida, Neustadt a./O., Pößneck und Saalfeld nach Eichicht auszudehnen, und 
nachdem der demgemäß abgefaßte Nachtrag zu dem Statute der gedachten Eisen- 
bahn-Gesellschaft in der aus der Beilage ersichtlichen Fassung allseitig die erforder- 
liche Genehmigung gefunden hat, so wollen Wir nicht nur zu dem Eingangs ge- 
dachten Gesellschafts-Beschlusse Unsere Genehmigung und zu dem angezogenen Statut- 
Nachtrage Unsere landesherrliche Bestätigung hiermit aussprechen, sondern auch der 
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb der von 
Gera nach Eichicht zu führenden Eisenbahn für Unser Staatsgebiet nach Maßgabe 
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