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§. 195.
Entwerfung und Vorlegung des Hauptplaus zur Auseinandersetzung.
Sind die Verhandlungen oder Entscheidungen über den Gegenstand der Ab-
lösung und über dessen Werth, ingleichen über die Regulirung einschlagender neben-
sächlicher Verhältnisse soweit gediehen, daß zur wirklichen Auseinandersetzung der
Haupt-Interessenten vorgeschritten werden kann, so hat die Spezial-Kommission,
nach dem Ergebniß der angestellten Erörterungen, ertheilten Entscheidungen und ver-
abredeten Vergleiche, einen speziellen Plau zu jener Auseinandersetzung zu entwerfen.
Dieser Plau wird den Betheiligten unter Einräumung einer ausreichenden
Frist zur Erklärung vorgelegt. Erinnerungen, welche dagegen irgend einlaufen, wer-
den möglichst beseitigt, streitig gebliebene Punkte von der Spezial-Kommission ent-
schieten und darnach von ihr der Auseinandersetzungsplan festgestellt.
Ueber alle diese Verhandlungen wird ein genaues Protokoll aufgenommen.
8. 196.
Abfassung des Ablösungs-Rezesses.
Dieses Protololl gibt, in Verbindung mit den vorausgegangenen Verhand-
lungen, Vereinbarungen und Bescheiden, die Grundlage bei Abfassung des Ablösungs-
Rezesses, welche, wenn alles bis dahin- erledigt worden, alsbald zur Hand zu neh-
men ist. Die Aufertigung des Rezesses liegt zwar in der Regel (§. 164) dem
juristischen Mitglied der Spezial-Kommission ob, kann jedoch nach dem Ermessen
der General--Kommission in einzelnen Fällen dem ökonomischen Kommissar über-
tragen werden.
8. 197.
Einsendung des Rezeß-Entwurfs an die General-Kommission.
Der Entwurf zu dem Ablösungs-Rezeß ist zunächst nebst den Akten der
Spezial-Kommission mittelst Berichts, in welchem insonderheit auch das Ergebniß
der Nachforschungen nach dem Vorhamdensein dritter Betheiligter darzulegen ist, an
die General--Kommission zur Prüfung einzusenden.
§. 198.
Prüfung des Rezeß. Entwurfs und Erwägung der Nothwendigkeit eines
öffentlichen Aufrufs dritter Betheiligter.
Die General-Kommission prüft den Entwurf des Ablösungs-Rezesses und ver-
fügt das Erforderliche zum Behuf der Erledigung etwaiger ihr dabei aufgestoßener
Bedenken.