Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

Ministerial-Bekanntmachungen. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1860 (Seite 
101 des Reg. Bl. von 1860) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß die Waaren = Kontrole im Binnenlande in den Kreisen Prenzlau, 
Templin, Ruppin und Ost-Priegnitz des Königlich Preußischen Regierungs-Bezirks 
Potsdam, soweit sie daselbst noch bestand, aufgehoben worden ist. 
Weimar am 29. Dezember 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Durch höchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist den 
Herren Dubied und de Watteville in Couvet und Paris auf Nachsuchen ein 
Erfindungs = Patent auf eine von denselben nach dem Isaack Wixom Lamb'schen 
Systeme neu konstruirte und verbesserte Strickmaschine zu Herstellung von Strumpf- 
waaren jeder Art nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium 
niedergelegten Beschreibung und Zeichnungen sowie mit allen Wirkungen, welche in 
der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg. Bl. vom Jahre 1843 S. 13 bis 
16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von fünf Jahren von heute 
an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzog= 
thume in bleibende Ausführung und Anwendung gesetzt ist. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. Januar 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf.
	        
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