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In Verfolg der Bekanntmachung vom 22. Juni dieses Jahres (S. 239 des
Reg Blatts) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem die
Revision der nachsteuerpflichtigen Waaren in denjenigen Königlich Preußischen und
Hamburgischen Gebietstheilen beendigt ist, welche nach der vorgedachten Bekannt-
machung in den Verband des Gesammt-Zollvereins aufgenommen worden sind,
vom 18. Juli d. J. an zwischen diesen Gebietstheilen und den übrigen Theilen
des Zollvereins der den Zollvereins-Verträgen entsprechende freie Verkehr eingetreten ist.
Weimar am 22. Juli 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Durch Entschließung des Großherzoglichen Gesammt-Ministeriums ist in Ab-
wesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, dem Herrn Christoph
Carl Sparmann in Dresden ein Erfindungs-Patent auf eine von demselben er-
fundene verbesserte Konstruktion französischer Mühlsteine mit verstellbarem Balancir-
Gewicht nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium nieder-
gelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen,
sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843
(Reg.-Bl. v. J. 1843 S. 13 flg.) angegeben und begründet sind, auf die
Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großher-
zogthums ertheilt worden. .
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah-
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzogthum in
bleibender Ausführung zur Anwendung gebracht sei.
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. Juli 1869.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements--Chef:
Schambach.