Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
Auf dem Grunde des Gesetzes vom 5. Januar 1854 wird hierdurch ein 
Beitrag zur Landes-Brandversicherungs-Anstalt von 
Einem halben Pfennig 
von jedem Thaler der für die Gebäude-Besitzer im Großherzogthum nach Maß- 
gabe des Brandversicherungs-Katasters für das laufende Jahr 1869 bestehenden 
Konkurrenz-Summen ausgeschrieben, dergestalt, daß der gedachte Betrag mit 
dem 15. April d. J. 
zu erheben und beizubringen ist. 
Indem daher die Beitragspflichtigen aufgefordert werden, die fraglichen Bei- 
träge pünktlich abzuführen, erhalten die sämmtlichen Orts-Steuereinnahmen die 
Anweisung, für die zeitige Beibringung der fraglichen Gelder und deren Einlie- 
ferung an die ihnen vorgesetzten Einnahmestellen in kassemäßigen Münzsorten, ohne 
erst besondere Anweisung hierzu zu erwarten, Sorge zu tragen. 
Der etwa verbleibenden Reste wegen ist allenthalben den Vorschriften der Ver- 
ordnung vom 2. Juni 1854 und des Gesetzes vom 11. Dezember 1850 nachzugehen. 
Weimar am 11. März 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Der Imperial-Feuerversicherungs-Gesellschaft in London ist die Konzession 
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume widerruflich ertheilt worden. 
Es wird dieses und daß die Gesellschaft den Lieutenant a. D., Max Son- 
dershausen in Weimar, zu ihrem Haupt-Agenten für das Großherzogthum be- 
stellt hat, zugleich mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß dieselbe einen Nachweis der Vollstreckbarkeit der von diesseitigen Behörden ge- 
gen sie gesprochenen rechtskräftigen Erkenntnisse an ihrem Domizil nicht geliefert hat. 
Weimar am 13. März 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
Berichtigung: In der Bekanntmachung vom 15. vor. Mon. Seite 30 des Regierungs-Blatts 
hat die Unterschrift zu lauten: „Großherzoglich — —— 
  
und der Zusatz „Departement der Finanzen“ kommt in Wegfall. Die Redaktion. 
Weimar. — Hof zBuchdruckerei.