Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

87 
Zegierungs-Zlat 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 31. Weimar. 31. Dezember 1869. 
  
Verordnung, 
die Einführung einer neuen Arznei-Tare betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mi- 
nisteriums vom 24. Dezember v. J., die Veränderungen der Arznei-Taxe betreffend 
(Reg.-Blatt Seite 411), wird hierdurch Folgendes verordnet: 
1. 
Die erwähnte Bekanntmachung, durch welche die „Veränderungen der Königlich 
Preußischen Arznei-Taxe für 1869“ sowie das von den Apothekern Schacht und 
Laux im nämlichen Jahr herausgegebene, einen Anhang zur amtlichen Ausgabe der 
Königlich Preußischen Arznei-Taxe bildende Preisverzeichniß der in det letztern 
nicht enthaltenen Arznei-Mittel für das Großherzogthum in Gültigkeit getreten sind, 
ist mit Ablauf dieses Jahres aufgehoben und tritt von da ab außer Wirksamkeit. 
An deren Stelle wird 
a) die im Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich 
Preußische Arznei-Taxe für 1870, jedoch ohne die derselben vorgedruckten allge- 
meinen Bestimmungen, sowie 
b) hinsichtlich der Preise für die in der Taxe nicht aufgeführten Arznei-Mittel 
das ebenfalls im Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin unter dem Titel: 
„Preise von Arznei-Mitteln, welche in der siebenten Ausgabe der Preu- 
Pßischen Landes-Pharmakopöe nicht enthalten sind, zusammengestellt mit den 
Arzneimittel-Preisen der Königlich Preußischen Arznei-Taxe und für das 
Jahr 1870 nach den Prinzipien derselben berechnet von Dr. J. E. Schacht 
und F. W. Laux. Berlin 1870“ 
74
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.