Metadaten : Blätter für Rechtsanwendung. XLVI. Band. (46)

Xx  Alphabetiſches  Regiſter,

wälte  anderer  Sprengel  erhoben  wurden,  nicht  zuſtändig
.2u5  Entſcheidung  Über  die  Verwendung  einer  von  einer
höheren  Verwaltungosbehörde  ausgeſehten  Belohnung  für

Seite
Ordn.  gegen  ablehnende  Verfügungen  der  Oberſtaatsans  -

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Aufbringung  eines  ſtrafrechtlich  Verfolgten  ſind  die  Straf-  ..
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erichte  zuſtändig
Zuſtändigkeit  zur  Verhandlung  "und  Entſcheidung  Über  Ginziehung
  einer  na<ßgemachten  Milnze  im  Falle  der  Unbeskanntheit
  des  Münzfälſhers  .
Deogleichen  zur  gerichtlichen  Beſtätigung  einer  proviſoriſchen
lagnahme  eines  Preßerzeugniſſes  vor  Erhebung  der
.  öffentlichen  Klage  .
Konkurs:  JIſt  es  entſprechend,  daß  'ein  zum  "Konkurgdverwalter

  ernannter  Nechtsanwalt  Gläubiger  im  Konkuröver-  ,

ſahren  vertrete?  .
Konkursgordnung  für  das  deutſche  Reich  von  Dr.  v.  Sarwey
Konkursverwalter  [.  Konku
Koſten:  Koſtenerſaß  bei  Zurüdnahme  der  Kla
Koſten  des  Antrages  auf  weitere  Beſchlagnahme  eines  Öbjitts
Koſten  des  Sirafverfahrens  .  .
Kuratel:  Gebührenbewerthung  von  Pſlegſhaftöverhanklun-414



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161
95

kungen  im  Gebiete  des  Ansbacher  Statutarrechts  .  .  257,  294

Lamm,  K.  -M.  :  Das  Rechtsmittel  der  Neviſion
Lebenöverſiherungs-  Police  ſ.  Verſicherung.
Legitimatio  per  anbaequens  matrimonium  naß  iuſlin,

echt  .„  .
Lehenreviſionsgeſeß  vom  45.  Auguſt  "1828  's.  7
Leichenbeſchauer  iſt  E  Beamter.  Falſche  Beurkundung:  bird
-  einen  ſolchen

48

:  270

Literaturnotizen  *  48,96,  427,  384,  414

Lotterien:  durc<  Ausſpielung  eines  Gegenſtandes  nach  d
Ziehung  einer  geraden  u  und  ungeraden  Nummer  in  einem
Wirths?  auſe  ..-  -  .  ..  „  ....".

Mädlergeſ<äft  [.  Unterhändler,

Mandat:  Späteres  Auftragszugeſtändniß  begründet  nicht  6  bie.

Haftung  des  Mandanten  aus  dem  zwiſchen  dem  Mandatar

und  dem  Dritten  abgeſchloſſenen  Vertrage,  wenn  nicht  nach

dieſem  ſelbſt  der  Auftraggeber  als  Vertragsſchließender  erz

.  ſchein

Vollzogener  Aufirag  der  Zahlung  der  Schuldſumme  |  an
einen  Dritten  liberirt  auß  dann,  wenn  der  hiedurch  zu
tilgende  Anſprucß  des  Dritten  unſtatthaſt  iſt  .  .  -

Mandats8-  ober  Servitutsverhältniß

-  .  65

E

.  ..  424
Bollzug  des  Mandatsverfahrens  nach“  dem  Tode  des  '

.  Mandanten
Mädlergeſ<äft  'als  "Fol  €  eines  Mandats  ſtatt  Conſenſual»,
kontraktts  nach  preuß.  Landr.  .  --.  -  .  +  4  -