Einleitung.
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8. I.
Zweck des Turnens.
Das Turnen in den Schulen soll
durch zweckmäßig ausgewählte und methodisch betriebene
Uebungen den Körper zu einer naturgemäßen schönen Haltung
in allen sprinen Stellungen und Bewegungen gewöhnen;
die leibliche Entwickelung fördern und die Gesundheit der
Jugend stärken;
die Kraft, Ausdauer und Gewandtheit des Körpers im
Gebrauch seiner Gliedmaßen vermehren;
die Jugend an gewisse im Leben vielfach nutzbare Uebungsformen
und Fertigkeiten gewöhnen, besonders auch mit Rücksicht
auf ihren künftigen Wehrdienst im vaterländischen Heere;
durch Steigerung der Gesundheit, Kraft und Geschicklichkeit
des Leibes auch Frische des Geistes, Entschlossenheit des
Willens, Besonnenheit und Muth wecken und fördern;
der Schule in ihrer erziehenden Thätigkeit dadurch hülfreich
zur Seite stehen, daß die Schüler in Ausführung der
Leibesübungen an strenge Aufmerksamkeit, rasches und genaues
Ausführen eines Befehls, an Beherrschung des Willens,
an Unterordnung unter die Zwecke eines größeren
Ganzen gewöhnt werden.
Diese Zwecke können nur erreicht werden, wenn der
Turnunterricht nach bestimmtem Plan, in stufenmäßiger
Aufeinanderfolge, methodisch ertheilt wird, und wenn die
Schüler gewöhnt werden, alle Uebungen genau, mit Ernst
und Aufwendung der nöthigen Kraft bis zur möglichen
Vollkommenheit vorzunehmen. Damit ist aber nicht aus-