Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

Großherzogl. Saechsische 
Kassen Anweisung; 
unterhalb der Legende in vierfacher Wiederholung in Diamant-Schrift die Straf- 
androhung gegen Nachbildung. Unter der Legende liegt noch die Werthzahl in 
großer römischer verzierter Ziffer in Relief-Manier und unter den Worten: 
„Großherzogl. Saechsische Kassen-Anweisung“ zu beiden Seiten des Wappens 
vertheilt die Werthbezeichung „FUNF THLR“ gleichfalls in Rellief- 
Manier. 
Der außerhalb der vorstehend beschriebenen Zeichnung liegende Raum ist von 
einem pantographisch= mikroskopischen Untergrund ausgefüllt, dessen Muster durch 
die sich wiederholende Werthziffer „V“ und vielfach verschlungene Linien gebildet 
wird; in diesem Untergrund steht unterhalb der Strafandrohung die Druckfirma: 
„Leipzig. Giesecke & Deyrient.“ Sämmtliche vorstehend gedachte Darstellun- 
gen sind in schwarzer Farbe ausgeführt. 
Der Vorderseite ist in orange farbenem Ton ein Untergrund aufsgedruckt, 
der unter der Legende zwei kreisförmige, in Relief-Manier ausgeführte Rosetten 
bildet, verbunden durch ein längliches, die Buchstaben „6. S. K.5 A.“ in carrir- 
tem Grunde führendes Feld; der übrige Theil des Untergrundes ist, angepaßt der 
in schwarzer Farbe ausgeführten Zeichnung, theils aus Linien, aus einem ver- 
schlungenen Muster, weiß in dunkel wirkend, theils aus Punkten gebildet, theils 
weiß ausgespart. 
Die Rückseite zeigt in der Mitte das Bild eines, auf das — mit einem, 
den Wahlspruch des weißen Falkenordens: „Vigilando ascendimus“ zeigenden 
Bande umschlungene Sächsische Wappenschild sich stützenden Edelknabens, welcher 
in der linken Hand einen entkappten Falken, in der rechten Hand die Kappe selbst 
hält, an dessen linker Seite ein ruhender Löwe sich befindet. Dieses Bild ist 
umgeben von einem mit Arabesken verzierten Rahmen, in dessen Fuße auf einem 
verschlungenen Bande algekürzt die Worte: „Grossh. Saechsische Kassen-An- 
weisung“ in Haarschrift stehen. Zu beiden Seiten des Bildes, am Fuße der 
Anweisung, je eine kreisförmige Rosette, in deren Mitte, innerhalb eines gothischen 
Ornamentes und auf einem in Relief-Manier ausgeführten Grunde die Werthbe- 
zeichnung „5“ in großer arabischer Ziffer; in den oberen Ecken, durch Arabesken 
mit den nurgenannten Rosetten verbunden, je ein gothisches Ornament, von denen 
das zur linken Hand den Namen des eintragenden Beamten enthält, während in
	        
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