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dem rechter Hand das Großherzogliche Wappen sieht, hinter welchem zwei die
Werthbezeichnung in wechselnder Folge:
FUNF THLR
THLR FUNF
tragende Bänder liegen.
Zwischen der Rosette und dem gothischen Ornamente befindet sich noch je
ein die Werthbezeichnung
FONF THALER resp. THALER FUNF
in Blockschrift führendes Feld.
Der übrige Naum der Rückseite ist von einem guillochirten Grund erfüllt.
Der sämmtlichen vorstehend gedachten, in schwarzer Farbe ausgeführten Zeich-
nung ist ein aus feinen Punkten bestehender Untergrund in chamois farbenem
Ton aufgedruckt.
[42) Das 16. und 17. Stück des Bundes-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 628 das Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.
April 187 1.
Nr. 629 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. März 1871, betreffend die Ab-
zweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für einige Gebietstheile der
Provinz Hannover von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirection
in Hannover und Zulegung derselben zum Geschäftsbereiche der Ober=
Postdirektion in Braunschweig.
Nr. 630 die Ertheilung des Exequatur zur Ernennung des Herrn George Kohl-
stedt zum Gencralkonsul der Republik Uraguap in Hamburg und des
Herrn Cesar Gayen zum Konsul der gedachten Republik ebendafelbst.
Nr. 631 die Ertheilung des Exequatur an den Kaufmann B. Brons, zu Em-
den als Königlich Niederländischer Konsul daselbst.
Nr. 632 das Gesetz, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in
Bayern.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.