Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Ministerial-Bekanntmachung. 
[62! Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, dem Viehversicherungs- 
Verein zu Berka a./J. auf dessen Nachsuchen, unter Bestätigung der vorzllegten 
neuen Statuten, die Rechte einer juristischen Person bis auf Widerruf gnädigst 
ertheilt haben, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. Juni 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
(63) Das 26. und 27. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 656 die Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frank- 
reich, vom 26. Februar 1871; unter 
Nr. 657 den Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich, 
vom 10. Mai 1871; unter 
Nr. 658 den Additional-Artikel zu dem am 21. Oktober 1867 zwischen der 
Postverwaltung des Norddeutschen Bundes und der Postverwaltung 
der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrage für 
die Verbesserung des Postdienstes zwischen den beiden Ländern, sowie 
.· . 4. Mai 
zu dem Additional-Vertrage vom 7./23. April 1870, vom-14. . 
31. März 
1871; unter 
die Ertheilung des Exequatur als Königlich Schwedischer und Nor- 
wegischer Vizekonsul, an den Kaufmann Eduard Mitzlaff zu Elbing; 
unter 
Nr. 660 das Gesetz, betreffend den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegs- 
leistungen, vom 14. Juni 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Entschädigung der Deutschen Rhederei, vom 
14. Juni 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Beschaffung von Betriebsmitteln für die 
Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen, vom 14. Juni 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus 
Frankreich ausgewiesenen Deutschen, vom 14. Juni 1871; unter 
Nr. 664 das Gesetz, betreffend den Erweiterungsbau für das Diuenstgebäude 
des Reichskanzler-Amtes, vom 14. Juni 1871. 
WBeimar. — Ho-Buchdruckerei. — 
  
Nr. 65 
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