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Ministerial-Bekanntmachung.
[62! Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, dem Viehversicherungs-
Verein zu Berka a./J. auf dessen Nachsuchen, unter Bestätigung der vorzllegten
neuen Statuten, die Rechte einer juristischen Person bis auf Widerruf gnädigst
ertheilt haben, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. Juni 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
(63) Das 26. und 27. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
Nr. 656 die Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frank-
reich, vom 26. Februar 1871; unter
Nr. 657 den Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich,
vom 10. Mai 1871; unter
Nr. 658 den Additional-Artikel zu dem am 21. Oktober 1867 zwischen der
Postverwaltung des Norddeutschen Bundes und der Postverwaltung
der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrage für
die Verbesserung des Postdienstes zwischen den beiden Ländern, sowie
.· . 4. Mai
zu dem Additional-Vertrage vom 7./23. April 1870, vom-14. .
31. März
1871; unter
die Ertheilung des Exequatur als Königlich Schwedischer und Nor-
wegischer Vizekonsul, an den Kaufmann Eduard Mitzlaff zu Elbing;
unter
Nr. 660 das Gesetz, betreffend den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegs-
leistungen, vom 14. Juni 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Entschädigung der Deutschen Rhederei, vom
14. Juni 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Beschaffung von Betriebsmitteln für die
Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen, vom 14. Juni 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus
Frankreich ausgewiesenen Deutschen, vom 14. Juni 1871; unter
Nr. 664 das Gesetz, betreffend den Erweiterungsbau für das Diuenstgebäude
des Reichskanzler-Amtes, vom 14. Juni 1871.
WBeimar. — Ho-Buchdruckerei. —
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