Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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zu dessen Stellvertreter, sowie gleichzeitig zur Besorgung der vorkommenden Sekre- 
tariatsgeschäfte bestimmt worden sind. 
Weimar am 6. Juli 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und des Innern. 
Dr. v. Groß. 
(68) V. Nachdem von den in der Ministerial-Bekanntmachung vom 13. v. M. 
aufgeführten Mitgliedern des musikalischen Sachverständigenvereins der Kapellmeister 
Stör hier als stellvertretendes Mitglied ausgeschieden ist und die Funktionen 
desselben dem Justizrath Dr. Gille in Jena Hoöchster Entschließung zufolge über- 
tragen worden sind, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. Juli 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(69] VI. Der Sechsischen Feuerversicherungsgenossenschaft zu Chemnitz ist die nach- 
gesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume widerruflich ertheilt 
worden. 
Es gelangt solches und daß die genannte Genossenschaft zu ihrem Haupt- 
agenten den Kaufmann Bornmüller in Apolda bestellt hat, andurch zur öffent- 
lichen Kenntniß. 
Weimar am 14. Juli 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
170) Das 28., 29., 30., 31., 32. und 33. Stück des Reichs-Gesetzblatts ent- 
halten unter 
Nr. 665 die Bekanntmachung, betreffend die Vorschriften zur Ausführung des 
Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 über die Inhaberpapiere mit Pre- 
mien; unter
	        
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