Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

Regierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 18. Weimar. 10. August 1871. 
  
  
#1 Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. tt. 
Um Unserer dankbaren Anerkennung der verdienstlichen Thätigkeit, mit welcher 
Männer, Frauen und Jungfrauen während des Krieges gegen Frankreich in den 
Jahren 1870 und 1871 für die Sache des Vaterlandes gewirkt haben, einen 
äußeren Ausdruck zu verleihen, haben Wir im Verein mit Unserer vielgeliebten 
Frau Gemahlin, Königlichen Hoheit, ein 
Ehrenzeichen für rühmliche Thätigkeit während des Krieges 1870 
und 1871 
gestiftet. 
§. 1. 
Dieses Ehrenzeichen besteht aus einer silbernen Dekoration, deren Vorderseite 
einen Lorbeerkranz zeigt, welcher die Worte: 
Für rühmliche Thätigkeit 1870. 1871. 
umschließt. 
Auf der Rückseite befindet sich Unsere Namenschiffre C.4, verschlungen mit 
der Chiffre # Unserer Frau Gemahlin, der Großherzogin. 
Die Dekoration wird an einem landesfarbigen Bande getragen. 
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