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durch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus andern Quellen als dem
Grundbesitz ein jährliches Einkommen von mindestens Eintausend Thaler versteuern,
gewählten Abgeordneten bezeichnet worden, was hierdurch berichtigend bekannt ge-
macht wird.
Weimar am 3. Februar 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
(13) VII. Nachdem hinsichtlich des dem Civil-Ingenieur Franz Windhausen,
zu Braunschweig, auf eine Eis= resp. Kälte-Erzeugungs-Maschine unter dem 7. April
1869 ertheilten Erfindungs-Patentes (Regier.-Blatt v. J. 1869 S. 86) die fest-
gesetzte, bereits unter dem 7. April 1870 (Reg.-Blatt v. J. 1870 S. 35.) auf
ein Jahr verlängerte Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einführungsnach-
weises um ein weiteres Jahr, mithin bis zum 7. April 1872, mit höchster Genehmi-
gung verlängert worden ist, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 8. Februar 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
(14) VIII. Nachdem hinsichtlich des dem Albert Werckmeister auf Westend
bei Charlottenburg auf einen Universal-Flüssigkeitsmesser unter dem 9. Februar
1870 ertheilten Erfindungs-Patents (Reg.-Blatt vom Jahre 1870 S. 19)
die Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einführungsnachweises um ein
Jahr, mithin bis zum 9. Februar 1872, mit höchster Genehmigung verlängert
worden ist, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 8. Februar 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.