Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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durch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus andern Quellen als dem 
Grundbesitz ein jährliches Einkommen von mindestens Eintausend Thaler versteuern, 
gewählten Abgeordneten bezeichnet worden, was hierdurch berichtigend bekannt ge- 
macht wird. 
Weimar am 3. Februar 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
(13) VII. Nachdem hinsichtlich des dem Civil-Ingenieur Franz Windhausen, 
zu Braunschweig, auf eine Eis= resp. Kälte-Erzeugungs-Maschine unter dem 7. April 
1869 ertheilten Erfindungs-Patentes (Regier.-Blatt v. J. 1869 S. 86) die fest- 
gesetzte, bereits unter dem 7. April 1870 (Reg.-Blatt v. J. 1870 S. 35.) auf 
ein Jahr verlängerte Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einführungsnach- 
weises um ein weiteres Jahr, mithin bis zum 7. April 1872, mit höchster Genehmi- 
gung verlängert worden ist, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 8. Februar 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
(14) VIII. Nachdem hinsichtlich des dem Albert Werckmeister auf Westend 
bei Charlottenburg auf einen Universal-Flüssigkeitsmesser unter dem 9. Februar 
1870 ertheilten Erfindungs-Patents (Reg.-Blatt vom Jahre 1870 S. 19) 
die Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einführungsnachweises um ein 
Jahr, mithin bis zum 9. Februar 1872, mit höchster Genehmigung verlängert 
worden ist, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 8. Februar 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff.
	        
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