Full text : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

Aummer  62

Innsbruck.  14.  März.  In  einer  Gemeinde
des  Mittetgebirges  wurden  für  die  Pacht  einer
Alpe,  für  die  in  den  letzten  Jahren  ein  Pachtzins
  von  150  nen  e  wurde,  ient  1160
Kronen  geboten.  Nach  n  Fach
leuten  müßte  der  Pöchter  0  -  Bater.
50  Kronen  verlangen,  um  dabei  auf  seine  Kosten

zu  kommen.

Das  Kriegsamt  gibt  in  seinen  „Amtlichen  Mitteilungen“
  vom  20.  Februar  1917  folgende  wichtige
  Aufklärungen  über  den  Abtehrschein:

Der  Arbeilgeber  ist  gemäß  §  9  des  Hilfsdienstgebetzes
  verpflichwt,  dem  Arbeitne##e#n
einen  Abichecmesn  auszustellem,  falls  der
Arbeitgeter  der  Auflöfung  des  Arbeitar##hältnisses
  zustimmt.  Es  ist  dies,  wie  hach  §  1  der
Bundesratsrerordnung  vom  30.  Januar  1917
jetzt  klar  ist,  eine  Rechtspflicht  des  Arbeitgebers.
Es  genügt  bei  Ausstellung  des  Abkehrscheins
nicht,  daß  der  Arbeitgeber  sich  darauf  beschränkt,
zu  bescheinigen,  daß  das  Arbeitsverhältnis  ordnungsmäßig
  gelöst  fei.  denn  das  Hilfsdienstgesent
  berechtigt  den  Arbeitgeber  dazu,  dem  Arbeitnehmer
  das  Ausscheiden  nicht  zu  geitatten,
obwohl  der  Arbeitsrertrag  durch  den  Arbeit-#mehmer
  zur  Auflösung  gebracht  worden  ist.  (Hiergegen
  steht  natürlich  dem  Arbeitnehmer,  dan
Recht  der  Beichwerde,  gemäß  §  9.  Absatz  2
Hilfsdienstgeletzes,  zu.)  Iul  aber  der  Mide
mit  der  Auflösung  einverstanden,  so  muß  er  dies
dem  Arbeitnehmer  im  Abtehrschein  auch  besckeinigen.
  Diese  Bescheinigung  macht  den  wesentlichen
  Inhait  des  Abkehrscheins  aus.  Falls  näm
lich  der  bilfsdienstoflichtige  Arbeitnehmer  keine
derartige?  Bescheinigung  erbält,  so  findet  er  mindesiens
  14  Tage  lang  leine  anderweitige  Beschäftigung,
  da  ihn  ein  anderer  Arbeitgeber,
nach  §  9.  Ibsatnz  1  und  8  18,  Nr.  2  des  Hilfs
dienstgesetzeno,  nicht  in  Beschaftigung  nehmen
darf.

Es  unterliegt  demnach  leinem  Zweifel,  daß
der  Arbeitgeter,  der  eins  genügende  Bescheiniung
  nicht  ausstellt,  dadurch  dem  Arbeitnehmer
schadenersatpflichtig  werden  kann.

ußer  dieser  notwendigen  Bescheinigung  wird
es  empfehlenswert  sein.  in  dem  Abkehrschein  zu
bemerken,  bei  wem  der  Arbeitnehmer  in  Beschäftigung
  treten  will.  Das  Gesegz  schreibt  zwar  nicht
ausdrücklich  vor,  daß  der  Abkehrschein  in  solchen
Fällen  nur  für  den  Uebergang  in  diesen  neuen
Betrieb  gilt.  Ein  dritter  Arbeitgeber,  der  den
Arbeitnehmer  in  Beschäftigung  nimmt,  würde
kaum  strafbar  sein.  Anders  läge  die  Sache,  wenn
die  meue  Arbeitostelle  ausdrücklich  genannt  würde,
mit  deren  günstigeren  Arbeitsbedingungen  der
Arbeitnehmer  sein  Verlangen  um  Ausscheiden
seinem  bisherigen  Arbeitgeber  gegenüber  begründet
  hat.  Aus  diesen  Erwägungen  heraus
it  es  wünschenswert,  wenn  der  Bescheinigung
der  oben  erwähnte  Zukatz  beigefügt  wird.

Der  Abbehrschein  ist  von  jedem  Arbeitgeber,
gleichgültig  ob  sein  Betrieb  im  Sinne  des  Hilfsdienstgesetzes
  ein  Hilfsdiensttetrieb  ist  oder  nicht,
auszustellen.  Er  ist  stets  erforderlich,  wenn  es
sich  um  einen  bilfedienstpflichtigen  Arbeitnehmer
  handelt.

Besonders  wird  darauf  hingewiesen,  daß  sich
Arbeitgeber  büten  sollen.  eine  hilfsdien#rpflichtige
  Person  bei  sich  einzastellen,  die  nicht  im  Besit
  eines  Akkehrscheins  oder  eines  sogenamten
Befreiungsscheins  i#t  (§  9,  bzw.  &  34  der  vF
weisung  über  das  Verfalren  uim.  rom  30.
muar  1917),  da  nach  §  18.  Nr.  2  mit  Gesängue

bis  zu  einem  Jahr  und  mit  Geldstrafe  bis  zu
10%#0  Mk.  oder  mit  einer  dieler  Strafen  oder
mit  Haft  bestrart  werden  kann,  mer  der  Vorschrift
des  §  9,  Aksatz  1  zuwider  einen  Arbeiter  bei  sich

leschäftigt.
Cotalnachrichlen.

Auszeichnungen  im  Felde.  Der  Feldpojtsekretär
  Hans  Krueger  wurde  mit  dem  Militärrerdienstkreuz
  1.  Klasse  mit  Schwertern  am
Bande  f.  Kriegsverdienst  ausgezeichnet.  Der  Gefreite
  Mar  Huber  in  einem  baner.  Res.-Jäger-Bataillon
  wurde  mit  dem  Eisernen  Kreuz  2.
Kl.  ausgezeicknet;  das  Militärverdienstkreuz  3.
Kl.  mit  der  Krone  und  mit  Schwertern  wurde
ihm  früber  schon  verliehen.  Zugleich  wurde  er
bum  Oberjäger  befördert.  Huber  ist  der  Sohn
des  Salinarbeilers  Franz  Huber  in  Rosenbeim
und  steht  seit  Kriegsbeginn  im  Felde.  Der
Sanitatsunteroffizier  Wunsam  aus  Hofleiten  kei
Rosenbeim  wurde  mit  dem  Eisernen  Kreuz  2.
Kl.  ausgczeichnet;  das  Militärverdiemnstkreuz  3.
Kl.  mit  der  Krone  und  mit  Schwertern  hat  er
sich  früher  schon  erworben.  Dem  Inf.  Johann
Käsweber,  Bauerssohn  aus  Maierbach  bei  Rott
Ga  Im,  wurde  im  September  v.  J.  das  Militärverdienstkreuz
  3.  Kl.  mit  der  Krone  und  mit
Schwertern  arlih  jetzt  erhielt  er  auch  das
Eiserne  Kreuz  2.  Kl.  Von  ihm  stehen  noch  weii

  Hlückliche  .
Fquhhttskentåpoetil  Mantyistdux
am  gen  sin

Wz%  Jahre  nicht  abzuhalte
Allgem.  G##eerbeerin.  Die  gestrige
alversammlung  nahm  bei  besserem  Besuch
4  I.  :  binen  geregesten  Verlauf.  Eingangs
gedachte  der  A—  des  füngst  verstorbenen
Ehreumitglicdes  und  langlährigen  Vorstands- 



Mosenme  Unzeissen

mitgliedes  H.  Ant.  Riggauer,  dessen  Verdienste
um  den  Verein  gebührend  betonend.  Aus
dem  Jahresbericht,  der  im  Druck  den  Mitgliedern
  zugestellt  wird,  entnehmen  wir,  daß.  sich
der  Mitgliederstand  auf  gleicher  Höhe  wie  im
Vorabr.  gehallen  hat.  Das  Vermögen  von
13  450  Mk.  hat  eine  Mehrung  von  rund  150
Mar7  erfahren.  Die  Tätigkeit  der  Vorstandschaft
war  äußzerst  rege.  An  Heeresaufträgen  und  andcren
  gemeinsamen  Arbeilen  sind  bis  jetzt  außer
der  Sanierungsanstalt  36  angefallen  im  Gesamtbetrag
  von  308  000  Mk.,  welche  zum  Teil  erledigt
  sind,  zum  Teil  noch  laufen.  Dem  Verein  als
Lieferungererband  wurde  wiederholt  belundet,
daß  er  einer  der  Verlässigsten  in  Arbeitsübernahme
  wie  Ausführung  hinsichtlich  möglichster
Punltlichkeit  und  Arbeitsleistung  ist.  Bei  der
Wahl  der  ausscheidenden  Vorstandsmitglieder
wurden  H.  Wendl  und  H.  Knarr  wiedergewählt,
Herr  L.  Sperber  neugewählt.  H.  Frank  lehnte
eine  Wiederwahl  entschieden  ab.  Der  gebührende
  Dank  für  die  bisherige  Tätigkeit  wurde  durch
den  Vorfland  ausgedrückt.  Die  Erörterung  des
Fragebogens  betr.  raterländischen  Hilfsdienst
solgte  hierauf,  und  mit  einem  Aufruf  zur  lebhaften
  Beteiligung  auch  des  Gewerbes  wieder
an  der  6.  Kriegsanleihe  fand  die  Versammlung
ihren  Abschluß.

Der  Pernlohnerkeller  bleibt  uns  erhalten.
  Die  Meinung,  daß  er  wohl  seine  Pforten
für  immer  schließen  werde,  trifft  somit  nicht  zu.
Wie  wir  von  zuständiger  Stelle  erfahren,  wird
der  Keller,  der  von  der  ganzen  Einwohnerschaft
stets  gerne  besucht  wurde,  für  die  Zukunft
erhalten  biei#bz.  und  zwar  soll  er  noch  neuzeitlicher
  ausgestaltet  werden.  Das  Nosenheimer
Kellerleben  wird  also  in  dieser  Hinsicht  erfreulicherweise
  noch  eine  Bereicherung  erfahren.

1  Die  Vierkrugdeckel.  Auf  die  Bekannt-Mmachung
  in  heutiger  Nummer  betreffend  Beuschlagnahme.
  Bestandserhebung  und  Enteignung
  von  Bierglasdeckeln  und  Bierkrugdeceln
aus  Zinn  machen  wir  hiemit  aufmerksam.  Der
Rreis  der  Personen  und  Betriebe,  die  von  der
Beschlagnahme  usw.  betroffen  werden,  ist  durch
die  neuen  Bestimmungen  bedeutend  erweiter"
worden.  Es  sind  insbesondere  jetzt  meldepflichtig
  auch  die  Zinndeckel  der  Stammkrüge  Privater,
  die  sich  im  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens
der  neuen  Bekanntmachung  im  Besitz  oder
wahrsam  der  Wirte  schon  befanden,  ferner  dur
in  den  Handlungen,  Laden-  und  Installationegeschäften
  zum  Verrauf  befindlichen,  weiter  die
bei  Zinngießern  vorrätigen  Zinndecklel.  Die  Anmeldung
  der  Gegemtände  hat  durch  Aussfüllung
des  Meldeblattes  in  der  Zeit  vom  15.  mit  31.
März  zu  erfolgen.  Der  Ablieferungstermin
wird  dann  jedem  Pflichtigen  mitgeteilt.

Schokolade-Pulver,  Käseuno  Bücklinge.
  Der  Kommunal--  Verband  Rosenheim-Stadt
  kam  nach  längerer  Zeit  der  Berollerung
wieder  Schokolade-Pulver  zuführen.  Es  ist  in  den
meeten  Kolonialwarengeschäften  zm  Preise  von

3.90  Mt.  für  1  Pfund  erhältlich.  .  Käse-Verkauf
  findet  Freitag  ron  2  Uhr  Nachmitlags  gegen
  Abgade  von  Käse-Karten  in  den  einschlägigen
  Geschäften  statt.  Morgen  Freitag  sind  in
den  einschlägigen  Geschäften  wieder  Bücklinge
zum  Preise  von  26  Pfg.  das  Stück  zu  haben.

RNeue  Reichsreisebrotmarken.  Mit
NRücsicht  auf  die  Gefahr  der  Fälschung  hat  das

Direktorium  der  Reichsgetreideslelle  beschiossen,
eine  Aenderung  in  der  Gestaltung  der  Reichsreisebrotmarken
  insoferne  eintreten  zu  lassen,  als
sie  künflig  einen  Wertpapierunterdruck  erhalten,
der  sich  durch  einen  im  grauen  Felde  stehenden
weißen  Reichsadler  tennzeichnet.  Die  Reichsreisebrotmarlen
  in  dieser  Neugestallung  werden
vom  15.  März  1917  ab  zur  Ausgabe  gelangen.
Um  jedoch  ein  Aufbrauchen  der  noch  vorhandenen
  Bestände  an  alten  Reichsreisebrotmarten  zu
ermoglichen,  wird  für  deren  Weiterveru#rndung
eine  Uebergangefrist  b.  3z.  15.  April  1917  einschließlich
  gewährt.  Um  einen  Mißbrauch  von
Reichsreisebrotmarken.  auf  die  bereits  Brot  oder
Mehl  bezogen  ist,  tunlichst  hintanzuhalten,  hat
die  Reichsgetreideilelle  eine  Entwertung  angeordnet.
  Zu  diesem  Zwecke  werden  die  neuen
Reichsreisebrotmarken  auf  der  rechten  Seite  senlrecht
  durchlöchert,  Bei  der  Verabfolgung  von
Brot  oder  Mehl  haben  die  Bäcker,  Mehl-  und
Brothändler,  Gast=  und  Schankwirte  usm  sofort
nach  Empfangnahme  der  Reichsreisebrotmarte
den  rechts  von  der  Durchlöcherung  befindlichen
Teil  der  Marke  abzutrennen.  Der  abgetrennle
kleine  Teil  braucht  nicht  aufbewahrt  zu  nerden.

Höôchstpreise  fur  Schlachtschweine.
Nach  einer  neuen  Verordnung  gilt  pon  jetzt  ab
für  Schlachtschweine  im  Lebendgewicht  von  60
Kilogramm  und  darunter  bis  einschließlich  100
ein  shöchstpreis  k  108  Mk.

r  50  W*98  Lebendgewicht.  Die  neue  Bemmachung

  tritt  am  20.  März  in  Kraft.

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Aus  demn  Gerichtssanle.

Ein  Unverbesserlicher.
Traunstein,  14.  März.  Der  vielfach  und
schwer  Forbefraafte8  Fabrilarbeiter  Johann
Bauer  von  Urfahr,  B.-H.  Linz,  zuletzt  in  Thal,
stahl  aus  der  Papierfabrik  Redenfelden  ein  Stück
Lederriemen  im  Werte  von  50  Mk.;  auch  ließ,
er  sich  eine  Jnralidenkarte  auf  den  Namen  Lorenz
  Bauer  ausstellen,  da  er  wohl  mußte,  daß  er
umer  seinem  Namen,  weil  aus  Bayern  ausgewiesen,
  leine  Arbeit  fände;  desgleichen  unterließ
  er  seine  Anmeldung  als  österr.  Staatsangehöriger.
  Wegen  einfachen  Diebstahls  i.  R.,  eines
Vergehens  gegen  das  Kriegszustandsgesetz  und
WVerbrechens  der  Urkundenfälschung  wurde  er  zu
1  Jahr  Gefängnis  verurteilt;  ein  Monat  Untersuchungshaft

  kommt  in  Anrechnung.

Mord  an  der  eigenen  Frun.

Kufstein,  14.  März.  Wie  noch  erinnerlich  sein
dürfte,  wurde  am  19.  Juli  1916  am  rechten  Innufer
  in  Sparchen  die  Leiche  einer  Frauensperson
gefunden.  Es  handelte  sich  um  die  1880  zu  Söll
geborene  Katharina  Permoser,  eine  unter  dem
Namen  „Lugnukathl“  bekannte,  übelbeleumundete
und  vielfach  vorbestrafte  Person.  Sie  war  von
ihrem  eigenen  Ehemann,  dem  als  Taugenichts
bekannten  Korbflechter  bzw.  Karrner  Alois  Permoser,
  der  sich  hier  auf  Urlaub  befand,  nach
einem  Streit  erschlagen  und  in  den  Inn  geworfen
worden.  Am  Donnerstag  hat  beim  hiesigen  Bezirksgericht
  die  Verhandlung  gegen  den  des  Gattemnordes
  angeklagten  Alois  Permoser  vor
einem  Feldgericht  begomen.  Sie  nahm  3  Tage
in  Anspruch.  Das  Urteil  lauten  auf  lns  9
schweren  Kerkers,  bedarf  aber
gung  der  nächstzuständigen  diit  Sh
moser  leugnete  hartnäcig,  die  Tat  begangen  zu
haben.
Ein  Wachtmeister  nach  russischem
Muster.
inz,.  (Oberösterreich),  13.  März.  Vor  dem
Landwehr-Dwisionsgericht  in  Linz  hatte  sich  #
Gendarmeriewachtmeister  Franz  Kopetzkh,  oerze
in  Ischl  stationiert,  wegen  Verbrechens  der
ansetzung  der  Dienstvorschriften  und  schweren
törperlichen  Beschädigung  zu  verantworten.  Der
Angellagte  hat  am  30.  Oktober  1916  den  ihm
zugeteilten  Probegendarmen  Johann  Hornatschek,
  der  sich  als  eriels  und  nachläsig  erwies,
  kreil  er  zu  früh  vom  Patrouillendienst  einnckte,
  beschimpft  und  geschlagen;  er  es  ihn  nackt
aus.  ziehen  und  trat  ihn  mit  Füßen.  Aks  dann  der
Wshnoer  dem  Untergebenen  16  t  das
Peifemrohr  zu  holen,  sprang  Hornatschek  in  Besürchtung
  weiterer  Mißhandlungen  aus  dem  Fenster
  und  flüchtete  splitternackt  auf  die  Station
Dirmbach-Stoder,  wo  er  seine  Erlebnisse  dem
Stationsrorstand  erzählte,  der  ihm  Wäsche  und
Kleidung  verabfolgte.  Wachtmeister  Kopetzky
wurde  schuldig  erkannt  und  unter  Bedachtnahme
auf  seine  bisherige  ausgezeichnete  Dienstleilung
unter  Anwendung  des  außerordentlichen  Milderungsrechts
  zu  4  Wochen  Kerker,  verschärft  mit
Einzelhaft  während  der  ersten  acht  Tage,  verurteilt.
  Von  der  Entlassung  des  Angeklagten  aus
dem  Gendarmeriererband  wurde  Umgang  genommen.

Verurteilte  Zigeuner.
Fulda,  15.  März.  Das  Schwurgericht  Fulda
  verurtellte  nach  siebentägiger  Verhandlungsdauer
  die  Zigeuner  Ernst  Hermann  und  Willelm
  Ebander  wegen  Ermordung  des  königlichen
  Försters  Romanus  am  15.  Februar  1912
im  Kennerzeller  Walde  zum  Tode,  außerdem
die  Zigeuner  Wilhelm  und  Hermann  Ebander
megen  Mordrersuchs,  begangen  bei  einer  dem
Förstermorde  vorangegangenen  Schießerei  zu  8
bzw.  5  Jahren  Zuchthaus.

Der  Weltkrieg.
(Drahtbericht.
——.——

Berlin,  15.  März.  Nach  Meldungen  aus  Haparanda
  berichtet  ein  dort  aus  Rußland  eingetroffener
  Reisender,  daß  in  Petersburg,  Mostau
  und  anderen  mittelrussischen  Städten  die
Rerolution  ausgebrochen  ist.  Er  konmmte  nur  gegen
  Bezahlung  einer  bedeutenden  Summe  am
letzten  Domerstag  von  Moskau  nach  Petersburg
  mit  einem  Militärzug  abreisen.  Der  ganze
Privateisenbahrwerkehr  ist  eingestellt  worben.
Am  letzten  Samstag  ist  Petersburg  der  Schauplatz
  ernster  Unruhen  gewesen.

##  etsüche  r—
Ha#g,  15.  Mänz.  Die  Krik##
Nollerung  scht#  w.
—  die
die  dammit  verbundemen  all

 

—  WW  fu-  Ma-  16.

 

Freitas,  J#.  März  1912

tum  Uemelbet,  daß  Asqutth  selte  Arbän#rschaft
werafllaht  hat,  nicht  Lßen  die  Rgzerung  zu
ftimmen.  ich  wird  behauptet,  dab  die  natlonalistischen
  Iren  in  der  Frage  dar  indischen
Schubzölle  ihre  Ansicht  geändert  —  Sit
sehen  angeblich  ein,  dahß  man  gegen  das  Selbst·
verchaltungsprinzip  veistohe,  wenn  man  Indien

verwebren  wolle,  Zölke  einzuführen,  die  Indien

selbst  für  nötig  hält.  Es  ist  zu  erwarten,  daß
die  Regierung  bei  der  Beratung  der  indischen
100-Millionen-Anleihe  die  Klippe  diesmak  nochmals
  unschiffen  *

*5  l-  1.

r  —  #
Die  bewaffneten
amerikanischen  Schiffe.

Basel,  15.  März.  Havas  berichtet  aus  London:
  „Daily  Chronicle“  schreibt,  die  amerikan
schen  Handelsschiffe  würden  Artillerie-  und  Infanterienbteilungen
  an  Bord  führen,  die  umer
dem  Befehl  eines  Marineoffiziers  ständen,  der
vom  Schiffskommandanten  unabhängig  sei.

Newyorker  Kriegspredigt.
Amsterdam,  15.  März.  Wie  der  „Ma-E#in“
  meldet,  predigt  Rev.  Park  in  der  Sl.
Bartholomäus-Kirche  in  Newyork  darüber,  daß
„dee  Sieg  Preußens  eine  Verleugnung  Gotter
Wwctre.
*  Senator  Stonc  wiedergewählt.

Genuf.  15.  März.  Senator  Stone  ist,  wirc
Information  aus  Washington  meldet,  wieder
zum  PVorfthenden  im  Senatausschuß  für  au?-wärtige
  Angelegenheiten  gewählt  worden.

□  ·  s%

In  die  Heimat  zurückgekehrt.

Berlin,  15.  März.  Die  rumänische  Regie
rung  behielt  bei  Kriegsausbruch  nach  der  Ab
reise  der  mit  dem  kaiserlichen  Gesandten  zurüct
gekehrten  Deutschen  noch  neun  aus  dienstlichem
Anlaß  in  Rumänien  befindliche  deutsche  Herren
der  Zentraleinkaufsgeselsschaft  und  des  Kriege
ministeriums  zurück.  Nach  langen  Verhandlungen
mit  der  rumänischen  Regierung  gelang  es,  die
Heimkehr  dieser  Deutschen  sicherzustellen.  Nadm
einer  telegraphischen  Mitteilung  aus  Haparand
trafen  die  in  Frage  kommenden  Deutschen  am  12.
März  in  Schweden  ein.
Was  Versagen  des  englischen  Hilfs-«
  dienstes.

t

Amsterdam,  15.  März.  „Daily  Mail“
vom  B.  Män  kritisiert  in  einem  Leitartilel  „Die
Verwirrung  im  nationalen  Hilfsdienst“.  Aurden
  meisten  Teilen  des  Landes,  so  schreibt  dar
Blatt,  kommen  Klagen,  die  erkennen  lassendaß
  das  herrschende  System  fehlerhaft  sei.Dar
KChao-s  wächst  jeden  Tag.  Infolgedessen  erhebt
sich  eine  Welle  von  Unzufriedenheit,  die  das
Wrestige  der  Regierung  beeinträchtigen  wird.
In  die  Luft  geflogen.

Köln,  15.  März.  Wie  die  „K.  Ztg.“  durc
ein  Newyorler  Privaltelegramm  erfährt,  hat
die  am  1.  Janaar  in  Kingsland  erfolgte  Explosion
  in  der  kanadischen  Sprengstoffabrik  einen
(Schaden  von  80  Millionen  Dollars  angerichtet.
Wie  viele  Menschenleden  verungluckt  sind,  wird
streng  geheim  gehalten.  Bei  der  späleren  Er-Plosion
  in  der  Pulverfabrik  von  Haskell  (Neu-Jersey)
  soll  der  ganze  Ort  vernichtet  worden
sein.  Die  Erschlitterungen  sind  auf  einen  Umkreis
von  1.000  Meilen  bemerkbar  gewesen.

——1

Die  Hdenburg-  Spende.  Kanonier
P.  aus  Pommern  betrachtet  eine  Aufnahm,  die
den  Kaiser  und  Hinbenborg.  bei  der  Kaiser#####
burtstagsfeier  dorstelst.  Auf  Hindenburg  den  ·
tend,  bemerkt  er  beifällig:  6en  ,  jo,  dat  kann
mann  neihn,  dat  dat  de  a  idenbur  —  is  ...  he

s  doch  veel  dider  as  ul.  Snles  Simmend
Eisn  er  eine  damm  fährster

ro
o

*  P  ook  an
s-  *——  do

o  gaud  anfagt

 

 

.  anun

    

 

Die  libegrale  Mariei  bringen  mürden.  Ea