Aummer 62
Innsbruck. 14. März. In einer Gemeinde
des Mittetgebirges wurden für die Pacht einer
Alpe, für die in den letzten Jahren ein Pachtzins
von 150 nen e wurde, ient 1160
Kronen geboten. Nach n Fach
leuten müßte der Pöchter 0 - Bater.
50 Kronen verlangen, um dabei auf seine Kosten
zu kommen.
Das Kriegsamt gibt in seinen „Amtlichen Mitteilungen“
vom 20. Februar 1917 folgende wichtige
Aufklärungen über den Abtehrschein:
Der Arbeilgeber ist gemäß § 9 des Hilfsdienstgebetzes
verpflichwt, dem Arbeitne##e#n
einen Abichecmesn auszustellem, falls der
Arbeitgeter der Auflöfung des Arbeitar##hältnisses
zustimmt. Es ist dies, wie hach § 1 der
Bundesratsrerordnung vom 30. Januar 1917
jetzt klar ist, eine Rechtspflicht des Arbeitgebers.
Es genügt bei Ausstellung des Abkehrscheins
nicht, daß der Arbeitgeber sich darauf beschränkt,
zu bescheinigen, daß das Arbeitsverhältnis ordnungsmäßig
gelöst fei. denn das Hilfsdienstgesent
berechtigt den Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer
das Ausscheiden nicht zu geitatten,
obwohl der Arbeitsrertrag durch den Arbeit-#mehmer
zur Auflösung gebracht worden ist. (Hiergegen
steht natürlich dem Arbeitnehmer, dan
Recht der Beichwerde, gemäß § 9. Absatz 2
Hilfsdienstgeletzes, zu.) Iul aber der Mide
mit der Auflösung einverstanden, so muß er dies
dem Arbeitnehmer im Abtehrschein auch besckeinigen.
Diese Bescheinigung macht den wesentlichen
Inhait des Abkehrscheins aus. Falls näm
lich der bilfsdienstoflichtige Arbeitnehmer keine
derartige? Bescheinigung erbält, so findet er mindesiens
14 Tage lang leine anderweitige Beschäftigung,
da ihn ein anderer Arbeitgeber,
nach § 9. Ibsatnz 1 und 8 18, Nr. 2 des Hilfs
dienstgesetzeno, nicht in Beschaftigung nehmen
darf.
Es unterliegt demnach leinem Zweifel, daß
der Arbeitgeter, der eins genügende Bescheiniung
nicht ausstellt, dadurch dem Arbeitnehmer
schadenersatpflichtig werden kann.
ußer dieser notwendigen Bescheinigung wird
es empfehlenswert sein. in dem Abkehrschein zu
bemerken, bei wem der Arbeitnehmer in Beschäftigung
treten will. Das Gesegz schreibt zwar nicht
ausdrücklich vor, daß der Abkehrschein in solchen
Fällen nur für den Uebergang in diesen neuen
Betrieb gilt. Ein dritter Arbeitgeber, der den
Arbeitnehmer in Beschäftigung nimmt, würde
kaum strafbar sein. Anders läge die Sache, wenn
die meue Arbeitostelle ausdrücklich genannt würde,
mit deren günstigeren Arbeitsbedingungen der
Arbeitnehmer sein Verlangen um Ausscheiden
seinem bisherigen Arbeitgeber gegenüber begründet
hat. Aus diesen Erwägungen heraus
it es wünschenswert, wenn der Bescheinigung
der oben erwähnte Zukatz beigefügt wird.
Der Abbehrschein ist von jedem Arbeitgeber,
gleichgültig ob sein Betrieb im Sinne des Hilfsdienstgesetzes
ein Hilfsdiensttetrieb ist oder nicht,
auszustellen. Er ist stets erforderlich, wenn es
sich um einen bilfedienstpflichtigen Arbeitnehmer
handelt.
Besonders wird darauf hingewiesen, daß sich
Arbeitgeber büten sollen. eine hilfsdien#rpflichtige
Person bei sich einzastellen, die nicht im Besit
eines Akkehrscheins oder eines sogenamten
Befreiungsscheins i#t (§ 9, bzw. & 34 der vF
weisung über das Verfalren uim. rom 30.
muar 1917), da nach § 18. Nr. 2 mit Gesängue
bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu
10%#0 Mk. oder mit einer dieler Strafen oder
mit Haft bestrart werden kann, mer der Vorschrift
des § 9, Aksatz 1 zuwider einen Arbeiter bei sich
leschäftigt.
Cotalnachrichlen.
Auszeichnungen im Felde. Der Feldpojtsekretär
Hans Krueger wurde mit dem Militärrerdienstkreuz
1. Klasse mit Schwertern am
Bande f. Kriegsverdienst ausgezeichnet. Der Gefreite
Mar Huber in einem baner. Res.-Jäger-Bataillon
wurde mit dem Eisernen Kreuz 2.
Kl. ausgezeicknet; das Militärverdienstkreuz 3.
Kl. mit der Krone und mit Schwertern wurde
ihm früber schon verliehen. Zugleich wurde er
bum Oberjäger befördert. Huber ist der Sohn
des Salinarbeilers Franz Huber in Rosenbeim
und steht seit Kriegsbeginn im Felde. Der
Sanitatsunteroffizier Wunsam aus Hofleiten kei
Rosenbeim wurde mit dem Eisernen Kreuz 2.
Kl. ausgczeichnet; das Militärverdiemnstkreuz 3.
Kl. mit der Krone und mit Schwertern hat er
sich früher schon erworben. Dem Inf. Johann
Käsweber, Bauerssohn aus Maierbach bei Rott
Ga Im, wurde im September v. J. das Militärverdienstkreuz
3. Kl. mit der Krone und mit
Schwertern arlih jetzt erhielt er auch das
Eiserne Kreuz 2. Kl. Von ihm stehen noch weii
Hlückliche .
Fquhhttskentåpoetil Mantyistdux
am gen sin
Wz% Jahre nicht abzuhalte
Allgem. G##eerbeerin. Die gestrige
alversammlung nahm bei besserem Besuch
4 I. : binen geregesten Verlauf. Eingangs
gedachte der A— des füngst verstorbenen
Ehreumitglicdes und langlährigen Vorstands-
Mosenme Unzeissen
mitgliedes H. Ant. Riggauer, dessen Verdienste
um den Verein gebührend betonend. Aus
dem Jahresbericht, der im Druck den Mitgliedern
zugestellt wird, entnehmen wir, daß. sich
der Mitgliederstand auf gleicher Höhe wie im
Vorabr. gehallen hat. Das Vermögen von
13 450 Mk. hat eine Mehrung von rund 150
Mar7 erfahren. Die Tätigkeit der Vorstandschaft
war äußzerst rege. An Heeresaufträgen und andcren
gemeinsamen Arbeilen sind bis jetzt außer
der Sanierungsanstalt 36 angefallen im Gesamtbetrag
von 308 000 Mk., welche zum Teil erledigt
sind, zum Teil noch laufen. Dem Verein als
Lieferungererband wurde wiederholt belundet,
daß er einer der Verlässigsten in Arbeitsübernahme
wie Ausführung hinsichtlich möglichster
Punltlichkeit und Arbeitsleistung ist. Bei der
Wahl der ausscheidenden Vorstandsmitglieder
wurden H. Wendl und H. Knarr wiedergewählt,
Herr L. Sperber neugewählt. H. Frank lehnte
eine Wiederwahl entschieden ab. Der gebührende
Dank für die bisherige Tätigkeit wurde durch
den Vorfland ausgedrückt. Die Erörterung des
Fragebogens betr. raterländischen Hilfsdienst
solgte hierauf, und mit einem Aufruf zur lebhaften
Beteiligung auch des Gewerbes wieder
an der 6. Kriegsanleihe fand die Versammlung
ihren Abschluß.
Der Pernlohnerkeller bleibt uns erhalten.
Die Meinung, daß er wohl seine Pforten
für immer schließen werde, trifft somit nicht zu.
Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, wird
der Keller, der von der ganzen Einwohnerschaft
stets gerne besucht wurde, für die Zukunft
erhalten biei#bz. und zwar soll er noch neuzeitlicher
ausgestaltet werden. Das Nosenheimer
Kellerleben wird also in dieser Hinsicht erfreulicherweise
noch eine Bereicherung erfahren.
1 Die Vierkrugdeckel. Auf die Bekannt-Mmachung
in heutiger Nummer betreffend Beuschlagnahme.
Bestandserhebung und Enteignung
von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeceln
aus Zinn machen wir hiemit aufmerksam. Der
Rreis der Personen und Betriebe, die von der
Beschlagnahme usw. betroffen werden, ist durch
die neuen Bestimmungen bedeutend erweiter"
worden. Es sind insbesondere jetzt meldepflichtig
auch die Zinndeckel der Stammkrüge Privater,
die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens
der neuen Bekanntmachung im Besitz oder
wahrsam der Wirte schon befanden, ferner dur
in den Handlungen, Laden- und Installationegeschäften
zum Verrauf befindlichen, weiter die
bei Zinngießern vorrätigen Zinndecklel. Die Anmeldung
der Gegemtände hat durch Aussfüllung
des Meldeblattes in der Zeit vom 15. mit 31.
März zu erfolgen. Der Ablieferungstermin
wird dann jedem Pflichtigen mitgeteilt.
Schokolade-Pulver, Käseuno Bücklinge.
Der Kommunal-- Verband Rosenheim-Stadt
kam nach längerer Zeit der Berollerung
wieder Schokolade-Pulver zuführen. Es ist in den
meeten Kolonialwarengeschäften zm Preise von
3.90 Mt. für 1 Pfund erhältlich. . Käse-Verkauf
findet Freitag ron 2 Uhr Nachmitlags gegen
Abgade von Käse-Karten in den einschlägigen
Geschäften statt. Morgen Freitag sind in
den einschlägigen Geschäften wieder Bücklinge
zum Preise von 26 Pfg. das Stück zu haben.
RNeue Reichsreisebrotmarken. Mit
NRücsicht auf die Gefahr der Fälschung hat das
Direktorium der Reichsgetreideslelle beschiossen,
eine Aenderung in der Gestaltung der Reichsreisebrotmarken
insoferne eintreten zu lassen, als
sie künflig einen Wertpapierunterdruck erhalten,
der sich durch einen im grauen Felde stehenden
weißen Reichsadler tennzeichnet. Die Reichsreisebrotmarlen
in dieser Neugestallung werden
vom 15. März 1917 ab zur Ausgabe gelangen.
Um jedoch ein Aufbrauchen der noch vorhandenen
Bestände an alten Reichsreisebrotmarten zu
ermoglichen, wird für deren Weiterveru#rndung
eine Uebergangefrist b. 3z. 15. April 1917 einschließlich
gewährt. Um einen Mißbrauch von
Reichsreisebrotmarken. auf die bereits Brot oder
Mehl bezogen ist, tunlichst hintanzuhalten, hat
die Reichsgetreideilelle eine Entwertung angeordnet.
Zu diesem Zwecke werden die neuen
Reichsreisebrotmarken auf der rechten Seite senlrecht
durchlöchert, Bei der Verabfolgung von
Brot oder Mehl haben die Bäcker, Mehl- und
Brothändler, Gast= und Schankwirte usm sofort
nach Empfangnahme der Reichsreisebrotmarte
den rechts von der Durchlöcherung befindlichen
Teil der Marke abzutrennen. Der abgetrennle
kleine Teil braucht nicht aufbewahrt zu nerden.
Höôchstpreise fur Schlachtschweine.
Nach einer neuen Verordnung gilt pon jetzt ab
für Schlachtschweine im Lebendgewicht von 60
Kilogramm und darunter bis einschließlich 100
ein shöchstpreis k 108 Mk.
r 50 W*98 Lebendgewicht. Die neue Bemmachung
tritt am 20. März in Kraft.
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Aus demn Gerichtssanle.
Ein Unverbesserlicher.
Traunstein, 14. März. Der vielfach und
schwer Forbefraafte8 Fabrilarbeiter Johann
Bauer von Urfahr, B.-H. Linz, zuletzt in Thal,
stahl aus der Papierfabrik Redenfelden ein Stück
Lederriemen im Werte von 50 Mk.; auch ließ,
er sich eine Jnralidenkarte auf den Namen Lorenz
Bauer ausstellen, da er wohl mußte, daß er
umer seinem Namen, weil aus Bayern ausgewiesen,
leine Arbeit fände; desgleichen unterließ
er seine Anmeldung als österr. Staatsangehöriger.
Wegen einfachen Diebstahls i. R., eines
Vergehens gegen das Kriegszustandsgesetz und
WVerbrechens der Urkundenfälschung wurde er zu
1 Jahr Gefängnis verurteilt; ein Monat Untersuchungshaft
kommt in Anrechnung.
Mord an der eigenen Frun.
Kufstein, 14. März. Wie noch erinnerlich sein
dürfte, wurde am 19. Juli 1916 am rechten Innufer
in Sparchen die Leiche einer Frauensperson
gefunden. Es handelte sich um die 1880 zu Söll
geborene Katharina Permoser, eine unter dem
Namen „Lugnukathl“ bekannte, übelbeleumundete
und vielfach vorbestrafte Person. Sie war von
ihrem eigenen Ehemann, dem als Taugenichts
bekannten Korbflechter bzw. Karrner Alois Permoser,
der sich hier auf Urlaub befand, nach
einem Streit erschlagen und in den Inn geworfen
worden. Am Donnerstag hat beim hiesigen Bezirksgericht
die Verhandlung gegen den des Gattemnordes
angeklagten Alois Permoser vor
einem Feldgericht begomen. Sie nahm 3 Tage
in Anspruch. Das Urteil lauten auf lns 9
schweren Kerkers, bedarf aber
gung der nächstzuständigen diit Sh
moser leugnete hartnäcig, die Tat begangen zu
haben.
Ein Wachtmeister nach russischem
Muster.
inz,. (Oberösterreich), 13. März. Vor dem
Landwehr-Dwisionsgericht in Linz hatte sich #
Gendarmeriewachtmeister Franz Kopetzkh, oerze
in Ischl stationiert, wegen Verbrechens der
ansetzung der Dienstvorschriften und schweren
törperlichen Beschädigung zu verantworten. Der
Angellagte hat am 30. Oktober 1916 den ihm
zugeteilten Probegendarmen Johann Hornatschek,
der sich als eriels und nachläsig erwies,
kreil er zu früh vom Patrouillendienst einnckte,
beschimpft und geschlagen; er es ihn nackt
aus. ziehen und trat ihn mit Füßen. Aks dann der
Wshnoer dem Untergebenen 16 t das
Peifemrohr zu holen, sprang Hornatschek in Besürchtung
weiterer Mißhandlungen aus dem Fenster
und flüchtete splitternackt auf die Station
Dirmbach-Stoder, wo er seine Erlebnisse dem
Stationsrorstand erzählte, der ihm Wäsche und
Kleidung verabfolgte. Wachtmeister Kopetzky
wurde schuldig erkannt und unter Bedachtnahme
auf seine bisherige ausgezeichnete Dienstleilung
unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts
zu 4 Wochen Kerker, verschärft mit
Einzelhaft während der ersten acht Tage, verurteilt.
Von der Entlassung des Angeklagten aus
dem Gendarmeriererband wurde Umgang genommen.
Verurteilte Zigeuner.
Fulda, 15. März. Das Schwurgericht Fulda
verurtellte nach siebentägiger Verhandlungsdauer
die Zigeuner Ernst Hermann und Willelm
Ebander wegen Ermordung des königlichen
Försters Romanus am 15. Februar 1912
im Kennerzeller Walde zum Tode, außerdem
die Zigeuner Wilhelm und Hermann Ebander
megen Mordrersuchs, begangen bei einer dem
Förstermorde vorangegangenen Schießerei zu 8
bzw. 5 Jahren Zuchthaus.
Der Weltkrieg.
(Drahtbericht.
——.——
Berlin, 15. März. Nach Meldungen aus Haparanda
berichtet ein dort aus Rußland eingetroffener
Reisender, daß in Petersburg, Mostau
und anderen mittelrussischen Städten die
Rerolution ausgebrochen ist. Er konmmte nur gegen
Bezahlung einer bedeutenden Summe am
letzten Domerstag von Moskau nach Petersburg
mit einem Militärzug abreisen. Der ganze
Privateisenbahrwerkehr ist eingestellt worben.
Am letzten Samstag ist Petersburg der Schauplatz
ernster Unruhen gewesen.
## etsüche r—
Ha#g, 15. Mänz. Die Krik##
Nollerung scht# w.
— die
die dammit verbundemen all
— WW fu- Ma- 16.
Freitas, J#. März 1912
tum Uemelbet, daß Asqutth selte Arbän#rschaft
werafllaht hat, nicht Lßen die Rgzerung zu
ftimmen. ich wird behauptet, dab die natlonalistischen
Iren in der Frage dar indischen
Schubzölle ihre Ansicht geändert — Sit
sehen angeblich ein, dahß man gegen das Selbst·
verchaltungsprinzip veistohe, wenn man Indien
verwebren wolle, Zölke einzuführen, die Indien
selbst für nötig hält. Es ist zu erwarten, daß
die Regierung bei der Beratung der indischen
100-Millionen-Anleihe die Klippe diesmak nochmals
unschiffen *
*5 l- 1.
r — #
Die bewaffneten
amerikanischen Schiffe.
Basel, 15. März. Havas berichtet aus London:
„Daily Chronicle“ schreibt, die amerikan
schen Handelsschiffe würden Artillerie- und Infanterienbteilungen
an Bord führen, die umer
dem Befehl eines Marineoffiziers ständen, der
vom Schiffskommandanten unabhängig sei.
Newyorker Kriegspredigt.
Amsterdam, 15. März. Wie der „Ma-E#in“
meldet, predigt Rev. Park in der Sl.
Bartholomäus-Kirche in Newyork darüber, daß
„dee Sieg Preußens eine Verleugnung Gotter
Wwctre.
* Senator Stonc wiedergewählt.
Genuf. 15. März. Senator Stone ist, wirc
Information aus Washington meldet, wieder
zum PVorfthenden im Senatausschuß für au?-wärtige
Angelegenheiten gewählt worden.
□ · s%
In die Heimat zurückgekehrt.
Berlin, 15. März. Die rumänische Regie
rung behielt bei Kriegsausbruch nach der Ab
reise der mit dem kaiserlichen Gesandten zurüct
gekehrten Deutschen noch neun aus dienstlichem
Anlaß in Rumänien befindliche deutsche Herren
der Zentraleinkaufsgeselsschaft und des Kriege
ministeriums zurück. Nach langen Verhandlungen
mit der rumänischen Regierung gelang es, die
Heimkehr dieser Deutschen sicherzustellen. Nadm
einer telegraphischen Mitteilung aus Haparand
trafen die in Frage kommenden Deutschen am 12.
März in Schweden ein.
Was Versagen des englischen Hilfs-«
dienstes.
t
Amsterdam, 15. März. „Daily Mail“
vom B. Män kritisiert in einem Leitartilel „Die
Verwirrung im nationalen Hilfsdienst“. Aurden
meisten Teilen des Landes, so schreibt dar
Blatt, kommen Klagen, die erkennen lassendaß
das herrschende System fehlerhaft sei.Dar
KChao-s wächst jeden Tag. Infolgedessen erhebt
sich eine Welle von Unzufriedenheit, die das
Wrestige der Regierung beeinträchtigen wird.
In die Luft geflogen.
Köln, 15. März. Wie die „K. Ztg.“ durc
ein Newyorler Privaltelegramm erfährt, hat
die am 1. Janaar in Kingsland erfolgte Explosion
in der kanadischen Sprengstoffabrik einen
(Schaden von 80 Millionen Dollars angerichtet.
Wie viele Menschenleden verungluckt sind, wird
streng geheim gehalten. Bei der späleren Er-Plosion
in der Pulverfabrik von Haskell (Neu-Jersey)
soll der ganze Ort vernichtet worden
sein. Die Erschlitterungen sind auf einen Umkreis
von 1.000 Meilen bemerkbar gewesen.
——1
Die Hdenburg- Spende. Kanonier
P. aus Pommern betrachtet eine Aufnahm, die
den Kaiser und Hinbenborg. bei der Kaiser#####
burtstagsfeier dorstelst. Auf Hindenburg den ·
tend, bemerkt er beifällig: 6en , jo, dat kann
mann neihn, dat dat de a idenbur — is ... he
s doch veel dider as ul. Snles Simmend
Eisn er eine damm fährster
ro
o
* P ook an
s- *—— do
o gaud anfagt
. anun
Die libegrale Mariei bringen mürden. Ea