Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Formular. 
Signalement: 
Unterschrift: 
Entlassungsausweis. 
Vorzeiger dieses, d nebenstehend signalisirtte 
aus. 
von dem. . . Fgericht zu 
wegen ..... 
zueiner... .... Strafe von 
Jahren Monaten verurtheilt undn 18. 
zur Strafverbüßung eingeliefert, ist auf Grund Beschlusses des Groß- 
herzoglichen Staatsministeriums, Departement der Justiz, in Gemäß- 
heit des §. 23 des Strafgesetztuchs vom 31. Mai 1870 unter 
dem heutigen Tage der Haft vorläufig entlassen worden. 
ee bur sh über 
nach zu begeben, woselbst 
binnen . . . Tagen einzutreffen und nach vor- 
gängiger Meldung bei der Ortspolizeibehörde 
Aufenthalt zu nehmen hat. 
Die gegen d ............ 
festgesetzte Strafzeit läuft, falls ein Widerruf der Entlassung nicht 
erfolgt,n 18 bSoa. 
, den 18 
G
	        
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