Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. LIV. Band. (54)

Samstag  den  16.  Febrnar  1889.  54.  Jahrgang.  M  4.

Dr.  J.  M.  Seuffert-=Blätter

  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inholt:  Hüen  im  Bereiche  der  Plehgewährschalt.  —  Milthellungen  aus  der
chsprechung  des  Kal.  Bayer.  Oberlandesgerichis  München  in  Stras-2*
  ##  *□—  dos  Deutsche  Reich;  2.  Bayer.  Forsit

rafrecht.  —

Betrug  im  Bereiche  der  Viehgewährschaft.
Von  Dr.  M.  Scherer,
Rechtsanwalt  am  Reichsgericht  in  Leipzig.

Die  Viehgewährschaftsgesetze  enthalten  vielfach  den
Rechtssatz:  „Ein  allgemeines  Versprechen,  wegen  aller
Fehler  zu  haften,  wird  nur  auf  die  im  Währschaftsgesetze
ausdrücklich  genannten  Fehler  bezogen."“

Eine  solche  Vorschrift  findet  sich  zuerst  in  der
nassauischen  Viehhandelsordnung  vom  24.  Oktober  1791,
welche  heute  noch  in  dem  vormaligen  Herzogthum  Nassan
in  Geltung  ist.  Die  Form,  welche  die  §§  3  und  8  der  VO.
wählen,  ist  zwar  eine  andere,  aber  in  der  Sache  stimmt
die  diesbezügliche  Vorschrift  der  nassauischen  VO.  mit
denjenigen  neuerer  Gesetze  überein.  Vgl.  Entscheidungen
des  ROHG.  Bd.  5  S.  320.

Einc  gleichwerthige  Beslimmung  findet  sich  insbesondere:


1.  in  dem  bayerischen  Viehgewährschaftsgesetze  vom
26.  März  1859,  Art.  10,  Abs.  3;

2.  dem  1noßherbogli  bessischen  vom  15.  Juli  1858,
Art.  4,  Abs.  2

3.  dem  badischen  vom  23.  April  1859,  Art.  1,  letzter

a

Ablet-  Folge.  Band  XXXIV.