Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Anhang 3. 
Formular 
eines 
Vermögens--Verzeichnisses. 
Vorerinnerungen. 
1) Auf dem Titelblatt ist der Name desjenigen, von dem das Vermögen 
herrührt, z. B. des Verstorbenen, die Zeit, wo es dem Mündel angefallen, und 
der Name desjenigen, welcher das Verzeichniß einreicht, zu benennen. 
2) Alle Gegenstände sind unter fortlaufenden deutschen Zahlen, welche in 
jedem Kapitel von neuem anfangen, zu bezeichnen. 
Cap. I. An unbeweglichen Gütern. 
Sie sind nach Katasternummer, Ackergehalt und sonst hinlänglich 
zu beschreiben. 
Cap. II. An Gerechtigkeiten. 
Hierher gehören z. B. Erkzinsen, Realprivilegien. 
Cap. III. An baarem Gelde. 
Cap. IV. An außenstehenden Forderungen, Werthpapieren, auch Zinsen, die da- 
von zurückstehen. 
Die Werthpapiere sind einzeln, jebes mit Betrag, Serie, Nummer, 
Emission anzugeben. 
Cap. V. An Pretiosen und Silber. 
Hierher gehört auch altes Geld. Beim Silberwerk muß Gewicht 
und Probe (Loth) angegeben sein. Alles ist so. genau zu be- 
schreiben, daß keine Vertauschung vorkommen kann. 
Cap. VI. An Büchern, Bildern, Manuseripten. 
Cap. VII. An Pferden. 
Cap. VIII. An Rinrvieh, Schafen, Schweinen, Feder= und anderm Vieh.
	        
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