Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Vertrage widerspricht. Abänderungen des Statuts unterliegen, soweit sie zugleich 
Abänderungen der Vertrags= oder Konzessions-Bedingungen enthalten, der Geneh- 
migung der Regierungen. 
S. 5. 
Das für das ganze Unternehmen auf 5,650,000 Thaler festgestellte Anlage- 
Kapital einschließlich des zu Verzinsung der eingezablten Summen während der 
Bauzeit erforderlichen Bedarfs — ist in Aktien (Stamm-Aktien und beziehentlich 
Prioritäts-Aktien) aufzubringen. 
Die Beschaffung des Restes kann durch eine Anleihe au porteur erfolgen, 
zu deren Ausgabe seiner Zeit auf Grund des besonders einzureichenden Anleiheplanes 
die Genehmigung der Fürstlich Reußischen Regierung einzuholen ist. Es wird je- 
doch die Genehmigung zu Ausgabe von Anleihescheinen au porteur nicht eher er- 
theilt werden, als bis mindestens 4 ⅝% des Aktien-Kapitals wirklich eingezahlt und 
in das Unternehmen verwendet sind. 
8. 6. 
Der Gesellschaft wird das Recht zugestanden und für den Fall der mit Re- 
gierungsgenehmigung erfolgenden Zustimmung der Greiz-Brunner Eisenbahngesell- 
schaft zugleich die Verpflichtung auferlegt, die Greiz-Brunner Eisenbahn mit allem 
Zubehör an Gebänden, Grundstücken, Betriebsmitteln und Material-Vorräthen, Er- 
neuerungs= und Reserve-Fonds, Kassenbeständen aus Aktiven unter gleichzeitiger Ueber- 
nahme der damit verbundenen Passiven, in der Maaße zu erwerben, daß die be- 
gebenen Greiz-Brunner Stamm-Aktien im Betrage von 273,200 Thalern gegen 
Stamm-Aktien der Sachsisch-Thüringischen Eisenbahngesellschaft von gleichem Nominal- 
betrage umgetauscht und ebenso für dasjlenige Kapital von 100,000 Thalern, 
mit welchem die Fürstlich Reußische Regierung bei dem Greiz-Brunner Unternehmen 
betbeiligt ist, für welches jedoch Aktien noch nicht ausgefertigt worden sind, Stamm- 
Aktien der Sachsisch-Thüringischen Eisenbahngesellschaft im Nominalbetrage von 
100,000 Thalern an die Fürstliche Regierung abgegeben werden. 
Für diesen Fall greifen alle wegen der Hauptbahn, insbesondere auch bezüglich 
der Steuerpflicht getroffenen Bestimmungen auch hinsichtlich der Strecke Greiz-Brunn 
Platz, und wird das Anlage-Kapital um den Betrag von 373,200 Thalern in 
Stamm-Aktien vermehrt. 
Diese Uebernahme der Greiz-Brunner Bahn erfolgt spätestens bei Eröffnung 
des Betriebes auf der ganzen Strecke der Hauptbahn.
	        
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