Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Ministerial- Bekanntmachungen. 
(87] I. Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung der 
Sächsisch -Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisen- 
bahn von Wolfsgefährt über Berga, Greiz, Elsterberg, Plauen bis in die Gegend 
von Weischlitz und auf das nach Maßgabe des vorstehend bekannt gemachten Ge- 
setzes dieser Gesellschaft ertheilte Expropriationsrecht wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß 
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen einzelnen 
Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplane die Scchsisch-Thüringische 
Eisenbahn innerhalb des Großherzoglichen Staatsgebiets die Fluren der Orte 
Wolfsgefährt, Unditz, Meilitz, Unterröppisch, Wünschendorf, Cronspitz, Groß- 
draxdorf, Clodra, Berga, Eula, Rußdorf, Waltersdorf durchziehen wird, 
2) daß der Sachsisch-Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft nach Maßgabe der 
erwähnten höchsten Konzessionsurkunde und deren Beilagen die Befugniß zu- 
steht, zur Ausführung des Baues das in dem Gesetze vom 26. November 
1855 begründete Erpropriationsrecht auszuüben und daß 
3) in Gemäßheit dieses Gesetzes Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzog, vor- 
behalten bleibt, demnächst einen Expropriations -- Kommissar zu ernennen, 
worüber dann eine besondere Bekanntmachung erfolgen wird. 
Weimar am 30. Mai 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(881 II. Nachdem hinsichtlich des dem Herrn Melchior Nolden zu Frankfurt a./M. 
auf einen Apparat zum Trocknen und Dürren mehl= und körnerartiger Stoffe zum 
Erhitzen, Kühlen und Mischen flüssiger Substanzen, sowie zum Condensiren gas- 
artiger Substanzen unter dem 30. April 1870 ertheilten Erfindungspatents (Reg.= 
Blatt von 1870, S. 38) die Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Ein- 
führungsnachweises um ein weiteres Jahr von Ablauf der bereits mittels Bekannt- 
machung vom 3. April 1871 (Reg.-Blatt vom Jahr 1871, S. 32) erstreckten
	        
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