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Ministerial- Bekanntmachungen.
(87] I. Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung der
Sächsisch -Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisen-
bahn von Wolfsgefährt über Berga, Greiz, Elsterberg, Plauen bis in die Gegend
von Weischlitz und auf das nach Maßgabe des vorstehend bekannt gemachten Ge-
setzes dieser Gesellschaft ertheilte Expropriationsrecht wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen einzelnen
Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplane die Scchsisch-Thüringische
Eisenbahn innerhalb des Großherzoglichen Staatsgebiets die Fluren der Orte
Wolfsgefährt, Unditz, Meilitz, Unterröppisch, Wünschendorf, Cronspitz, Groß-
draxdorf, Clodra, Berga, Eula, Rußdorf, Waltersdorf durchziehen wird,
2) daß der Sachsisch-Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft nach Maßgabe der
erwähnten höchsten Konzessionsurkunde und deren Beilagen die Befugniß zu-
steht, zur Ausführung des Baues das in dem Gesetze vom 26. November
1855 begründete Erpropriationsrecht auszuüben und daß
3) in Gemäßheit dieses Gesetzes Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzog, vor-
behalten bleibt, demnächst einen Expropriations -- Kommissar zu ernennen,
worüber dann eine besondere Bekanntmachung erfolgen wird.
Weimar am 30. Mai 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(881 II. Nachdem hinsichtlich des dem Herrn Melchior Nolden zu Frankfurt a./M.
auf einen Apparat zum Trocknen und Dürren mehl= und körnerartiger Stoffe zum
Erhitzen, Kühlen und Mischen flüssiger Substanzen, sowie zum Condensiren gas-
artiger Substanzen unter dem 30. April 1870 ertheilten Erfindungspatents (Reg.=
Blatt von 1870, S. 38) die Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Ein-
führungsnachweises um ein weiteres Jahr von Ablauf der bereits mittels Bekannt-
machung vom 3. April 1871 (Reg.-Blatt vom Jahr 1871, S. 32) erstreckten