Ministerial- Bekanntmachung.
[103) Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung der
Mehltheuer = Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer von
Mehltheuer durch das Triebesthal nach Weida führenden Eisenbahn und auf das
nach Maßgabe des vorstehend bekannt gemachten Gesetzes dieser Gesellschaft ertheilte
Expropriationsrecht wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen einzelnen
Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplane die Mehltheuer-Weidaer
Eisenbahn innerhalb des Großherzoglichen Staatsgebiets die Fluren der Orte
Dörtendorf, Döhlen, Schüptitz, Loitzsch, Steinsdorf, Gräfenbrück, Weida.
durchziehen wird,
2) daß der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft nach Maßgabe der
erwähnten höchsten Konzessionsurkunde und deren Beilagen die Befugniß zu-
steht, zur Ausführung des Baues das in dem Gesetze vom 26. Nevember
1855 begründete Erpropriationsrecht auszuüben und daß
3) in Gemäßheit des vorerwähnten Gesetzes Se. Königliche Hoheit, der Groß-
herzog,
den Großherzoglichen Justizamtmann Michel zu Weida
als Expropriations - Kommissar zu ernennen gnädigst geruhet haben.
Bei dieser Gelegenheit wird zugleich unter Rückbezug auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 30. Mai d. J. (Reg.-Blatt S. 250) weiter zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht, daß Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, den zuvor
erwähnten Instizamtmann Michel auch zum Expropriations = Kommissar für die
von Wolfsgefährt über Berga, Greiz, Elsterberg, Plauen bis in die Gegend von
Weischlitz führende Eisenbahn zu ernennen gnädigst geruhet haben.
Weimar am 26. Juni 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.