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Ministerial-Bekanntmachungen.
[107] I. Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung
der Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn
von Weimar über Jena und Roda nach Gera und auf das nach Maßgabe des
vorstehend bekannt gemachten Gesetzes dieser Gesellschaft ertheilte Konzessionsrecht
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen einzelnen.
Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplaue die Weimar-Geraer Eisen-
bahn innerhalb des Großherzoglichen Staatsgebiets die Fluren der nach-
genannten Orte berühren wird: Weimar, Oberweimar, Taubach, Mellingen,
Lehnstedt, Kleinschwabhausen, Großschwabhausen, Jena, Göschwitz, Ammerbach;
2) daß der Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft nach Maßgabe der er-
wähnten höchsten Konzessions-Urkunde und deren Beilagen die Befugniß zu-
steht, zur Ausführung des Baues das in dem Gesetze vom 26. November
1855 begründete Erpropriationsrecht auszuüben und daß
3) in Gemäßheit dieses Gesetzes Seine Königliche Hoheit, der Großherzog,
den Bezirks-Direktor Bock, zu Apolda,
zum Expropriations = Kommissar zu ernennen gnädigst geruhet haben.
Weimar am 29. Juni 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(108] II. Nachdem die Durchlauchtigsten Erhalter der Gesammt-Universität Jena
mit dem 1. Juli d. J. die Immediatkommission für die akademische
Finanzverwaltung wieder in das Leben zu rufen beschlossen und den Groß-
herzoglichen Geheimen Regierungsrath Dr. Ernst Theodor Stöckhardt zu Weimar
zum Immediatkommissar gnädigst ernannt haben, wird Solches hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. Juli 1872.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.