Zegierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
SachsenWeimar-Eisenach.
Nummer 33. Weimar. 28. September 1872.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(127] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist den Herren Carl IJulius Manersberger und Albert Ungerer,
Chemiker, zu Buchholz, ein Erfindungs-Patent auf Apparate und Einrichtungen
zur Herstellung von Papierstoff aus Holz auf chemischem Wege, nach Maßgabe
der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung und
Zeichnung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen,
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt v. J. 1843
S. 13.— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren,
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die Erfindung im Großherzogthum zur Aus-
führung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Keuntniß gebracht.
Weimar am 1. September 1872.
Gruoßherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements--Chef:
Schmith.
(128) II. Um die Kenntniß der im Großherzogthum vorhandenen Kunsidenkmäler
zu fördern und zu verallgemeinern und um dadurch den Kunstsinn im engeren
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