Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Bescheinigung der Ortsbehörde. 
Die Richtigkeit der vorseitigen Angaben über die Haushaltsmitglieder 
(Spalte 4— 6), sowie daß zur Zeit keine der in der Anmeldung be- 
nannten Personen eine besondere Brauanlage besitzt oder mit Bier hanu- 
delt, wird bescheinigt. 
Langereisch, den 20. Dezenber 1972. 
Stemnel. Iebenr, 
Ortsschitlæe. 
Vermerk der Stenerhebestelle. 
Gültig als Anmeldungsschein für die umseitig genannten Personen 
auf die in Spalte 7 bezeichnete Zeitdauer. 
Werder, den 28. Dezember 1872. 
Kõniqgltiches Sterer-Amt. 
Stemnpel, (Name./
	        
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