Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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135 
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Das 4., 5. und 6. Stück der Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
779 
. 780 
781 
782 
783 
784 
785 
. 787 
788 
. 789 
. 791 
die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Rußland wegen 
Herstellung einer Eisenbahn von Lyck nach Brest-Litowsk, vom 
1871; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten 
zum Bundesrathe, vom 16. Januar 1872; unter 
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs; 
unter 
die Ertheilung der generellen Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen 
und zur Abnahme von Eiden an die General-Konsuln des Deutschen 
Reichs für Großbritanien und Irland, sowie für die Vereinigten 
Staaten von Amerika; unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung von Bestimmungen über das 
Reichskriegswesen in Elsaß-Lothringen, vom 23. Januar 1872; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung und Ausdehnung des 
Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde 
vom 3. Juni 1870, vom 29. Dezember 1871; unter 
die Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung in Anlage D des 
Wahlreglements, vom 28. Mai 1870, vom 24. Januar 1872; unter 
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs; 
unter 
  
Exequatur-Ertheilung: unter 
die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden, 
betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Boxtel über Genuop 
nach Cleve und Wesel, vom 18. August 1871; unter 
und 790 Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen 
Reichs; unter 
Exequatur-Ertheilung.
	        
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