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Das 4., 5. und 6. Stück der Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
779
. 780
781
782
783
784
785
. 787
788
. 789
. 791
die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Rußland wegen
Herstellung einer Eisenbahn von Lyck nach Brest-Litowsk, vom
1871; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten
zum Bundesrathe, vom 16. Januar 1872; unter
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs;
unter
die Ertheilung der generellen Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen
und zur Abnahme von Eiden an die General-Konsuln des Deutschen
Reichs für Großbritanien und Irland, sowie für die Vereinigten
Staaten von Amerika; unter
das Gesetz, betreffend die Einführung von Bestimmungen über das
Reichskriegswesen in Elsaß-Lothringen, vom 23. Januar 1872; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung und Ausdehnung des
Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde
vom 3. Juni 1870, vom 29. Dezember 1871; unter
die Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung in Anlage D des
Wahlreglements, vom 28. Mai 1870, vom 24. Januar 1872; unter
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs;
unter
Exequatur-Ertheilung: unter
die Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden,
betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Boxtel über Genuop
nach Cleve und Wesel, vom 18. August 1871; unter
und 790 Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen
Reichs; unter
Exequatur-Ertheilung.