Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

S * 
Regierungs-Zlatt 
Großherzogthun 
Sachsenu-Wcimar-Eisc nach. 
Nummer 5. Weimar. 1. März 1874. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(25] I. Unter Bezugnahme auf den in Nr. 28 des Regierungs-Blatts für das 
Großherzogthum vom Jahre 1872 veröffentlichten Staatsvertrag der Regie- 
rungen von Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg und Reuß j. L. d. d. Berlin, 
den 26. März 1872, betreffend den Bau einer direkten Eisenbahn von Wei- 
mar über Roda nach Gera, werden, in Folge nöthig gewordener Durchführung 
dieser Bahn durch eine kurze Strecke des Herzoglich Sachsen-Meiningenschen 
Staatsgebietes in der Nähe des Ortes Lichtenhain, 
1) der dieserhalb zwischen den Staats-Ministerien von Sachsen-Weimar 
und Sachsen-Meiningen abgeschlossene Vertrag d. d. 12. und 20. No- 
vember 1873, nachdem derselbe die beiderseitige höchste Ratifikation 
erhalten hat und die betreffenden Urkunden hierüber ausgewechselt wor- 
den sind, sowie 
die in Rücksicht hierauf von den Staats-Ministerien von Sachsen-Wei- 
mar, Sachsen-Altenburg und Reuß j. L. mit höchster Ermächtigung ihrer 
resp. Landesherren erfolgte nachträgliche Verabredung zu dem Eingangs 
gedachten Staatsvertrage 
nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 24. Januar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thonu. 
1874. 13 
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