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Regierungs-Zlatt
Großherzogthun
Sachsenu-Wcimar-Eisc nach.
Nummer 5. Weimar. 1. März 1874.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(25] I. Unter Bezugnahme auf den in Nr. 28 des Regierungs-Blatts für das
Großherzogthum vom Jahre 1872 veröffentlichten Staatsvertrag der Regie-
rungen von Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg und Reuß j. L. d. d. Berlin,
den 26. März 1872, betreffend den Bau einer direkten Eisenbahn von Wei-
mar über Roda nach Gera, werden, in Folge nöthig gewordener Durchführung
dieser Bahn durch eine kurze Strecke des Herzoglich Sachsen-Meiningenschen
Staatsgebietes in der Nähe des Ortes Lichtenhain,
1) der dieserhalb zwischen den Staats-Ministerien von Sachsen-Weimar
und Sachsen-Meiningen abgeschlossene Vertrag d. d. 12. und 20. No-
vember 1873, nachdem derselbe die beiderseitige höchste Ratifikation
erhalten hat und die betreffenden Urkunden hierüber ausgewechselt wor-
den sind, sowie
die in Rücksicht hierauf von den Staats-Ministerien von Sachsen-Wei-
mar, Sachsen-Altenburg und Reuß j. L. mit höchster Ermächtigung ihrer
resp. Landesherren erfolgte nachträgliche Verabredung zu dem Eingangs
gedachten Staatsvertrage
nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. Januar 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G. Thonu.
1874. 13
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