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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 4. Februar 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(28) IV. Nachdem am Stelle der für das Großherzogthum konzessionirten Hagel-
und Vieh-Versicherungs-Bank zu Berlin auf Grund revidirter, im Königreich
Preußen landespolizeilich genehmigter Statuten die Vieh Versicherungs-Bank
für Deutschland von 1861 und die Hagel--Versicherungs-Bank für Deutschland
von 1867 getreten, und für die vorgedachten beiden Geschäftszweige Richard
Dietrich zu Weimar als Haupt-Agent für das Großherzogthum bestellt worden,
so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 16. Februar 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(29) V. Der Bremer Spiegelglas Versicherungs-Gesellschaft ist die Erlaubniß
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume bis auf Widerruf ertheilt worden
und hat dieselbe zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum den Kaufmann
R. O. Zinkeisen zu Weimar bestellt.
Es wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 24. Februar 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.