Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. Februar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(28) IV. Nachdem am Stelle der für das Großherzogthum konzessionirten Hagel- 
und Vieh-Versicherungs-Bank zu Berlin auf Grund revidirter, im Königreich 
Preußen landespolizeilich genehmigter Statuten die Vieh Versicherungs-Bank 
für Deutschland von 1861 und die Hagel--Versicherungs-Bank für Deutschland 
von 1867 getreten, und für die vorgedachten beiden Geschäftszweige Richard 
Dietrich zu Weimar als Haupt-Agent für das Großherzogthum bestellt worden, 
so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 16. Februar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(29) V. Der Bremer Spiegelglas Versicherungs-Gesellschaft ist die Erlaubniß 
zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthume bis auf Widerruf ertheilt worden 
und hat dieselbe zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum den Kaufmann 
R. O. Zinkeisen zu Weimar bestellt. 
Es wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 24. Februar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith.
	        
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