Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
47] I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Statut 
vom 16. September 1845 über die Begründung einer Fortbildungsschule für 
Handwerkslehrlinge und einer Pensions-Anstalt für die Bürgerschullehrer in der 
Haupt= und Residenzstadt Weimar mit landesherrlicher Genehmigung aufgeho— 
ben worden ist, daß aber der an die Stelle der letzteren tretenden neuorgani- 
sirten Pensions-Anstalt für die Bürgerschullehrer der Residenzstadt Weimar, 
deren neues Statut mit dem 1. Mai d. J. in Kraft tritt, auch fernerhin die 
Rechte einer milden Stiftung verbleiben. 
Weimar am 20. März 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
(481 II. Der Sichsischen Lebensversicherungs= und Sparbank zu Dresden ist 
die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An- 
suchen widerruflich ertheilt worden. 
Es wird solches und daß die gedachte Gesellschaft den Agenten Julius 
Flintzer zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt 
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. März 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(49) III. Da der Ablauf des dreijährigen Zeitraums, auf dessen Daner die 
dermaligen Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse gewählt sind, bevorsteht, so wird 
die Vornahme der erforderlichen neuen desfallsigen Wahlen in Gemäßheit des 
Gesetzes vom 9. Mai 1853 von dem unterzeichneten Staats Ministerium hier- 
mit angeordnet, und es werden insonderheit die Großherzoglichen Rechnungs- 
ämter und Steuer-Lokal-Kommissionen auf die Vorschriften des analog zur 
Anwendung kommenden Gesetzes vom 6. April 1852 über die Wahl der Land-
	        
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