Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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(60] VI. Von der Schlesischen Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Breslau ist 
an Stelle des Kaufmanns Wilhelm Pötsch zu Weimar, Friedrich Kämpf 
daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 23. Oktober 1873 — 
Regierungsblatt S. 236 — wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 29. April 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
[61] VII. Von der Schlesischen Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu 
Breslau ist an Stelle des Kaufmanns Wilhelm Pötsch zu Weimar, Friedrich 
Kämpf daselbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 30. Oktober 1873 (Re- 
gierungsblatt von 1873 S. 237) wird solches andurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. April 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(62) VIII. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs ist dem Fabrikbesitzer H. Paucksch zu Landsberg aW. ein Erfindungs- 
Patent auf einen mechanischen Kesselspeisewasser-Rektifikator, nach Maßgabe der 
bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Be- 
schreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen 
Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt 
vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer 
von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großher- 
zogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß- 
herzogthum zur Ausführung gebracht sei.
	        
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