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Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Groß-
herzogthums ertheilt worden.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. Dezember 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
61! IV. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großher=
zogs, ist dem Eduard Croissaut und Louis Frangois Bretonnidre von
Lavalle ein Erfindungs-Patent auf ein neues Verfahren zur Umwandlung ver-
schiedener organischer Körper in Farbstoffe nach Maßgabe der bei dem unter-
zeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraus-
setzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekannt-
machung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 S. 13— 16) angegeben und
begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für
den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß-
herzogthum zur Ausführung gebracht sei
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 24. Dezember 1873.
Großherzoglich Siächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements--Chef:
Schmith.
I7] V. Nach der Verordnung vom 19. November 1869, die Ausführung des
Gesetzes vom 19. März 1869 über die allgemeine Einkommensteuer betreffend,
haben die Einzelrichter
1) in allen Fällen, wo verzinsliche Aktiv-Kapitale unter ihrer obervormund-
schaftlichen Aufsicht verwaltet werden oder in ihrer eigenen Deposital-
Verwaltung sich befinden, unter Hinweisung auf die einschlagenden ge-