wozu seine Unterthanen oder Landsassen sollten oder müßten
gebraucht werden, ohne Rath und Bewilligung gemeiner Landstände
ein zulassen.“
Trotz dieser ganz bestimmten Versicherung fand kein allgemeiner Landtag
nach dieser Zeit mehr statt, sondern man berief von jetzt ab nur die Abgeordneten
der Ritterschaft und der Städte in den einzelnen Marken zur Berathung
in Steuer-, Polizei-, Kirchen= und anderen Verwaltungsangelegenheiten; dagegen
blieben die Verhandlungen mit dem Auslande den Ständen vollkommen fremd,
und selbst in vielen Punkten, welche nur das Land selbst betrafen, wußte der
gewandte Fürst seinen Willen mit so großer Leichtigkeit durchzusetzen, daß jenes
Bewilligungsrecht der Stände bald nur noch eine formelle Bedeutung zu haben
schien. Nach und nach verlor die Landschaft jede Concurrenz in Gesetzgebung
und Verwaltung, und blieb nur noch, bequem für den Fürsten, ein Credit-Institut
zur Gewährleistung für die Landesschulden. Zwar versuchten es die
brandenburgischen Stände noch einige Male, sich ohne Berufung des Landesherrn
zu versammeln, doch wurde diese Eigenmächtigkeit so scharf gerügt, daß
jede fernere Bemühung der Art unterblieb.
Auf gleiche Weise wie in der Mark suchte Friedrich Wilhelm in seinen
übrigen Ländern die ständische Mitwirkung in Regierungsangelegenheiten zu beschränken,
und erreichte auch nach und nach überall sein Ziel. Die zweite Hälfte
des fiebzehnten Jahrhunderts war die Zeit der mächtig aufstrebenden absoluten
Staatsgewalt, und überall, wo man mit Kraft und Besonnenheit vorging und
das Wohl des Ganzen fest ins Auge faßte, erreichte die Regierung das vorgesteckte
Ziel. Friedrich Wilhelm begriff die Zeit durchaus und löste seine
Aufgabe auf die vollkommenste Weise; hierbei, wie alle überlegenen Geister veralteten
Formen gegenüber, auch mitunter gegen den bloßen Buchstaben des
Rechtes. Alerdings ist dies ein gefährlicher und auf schlüpfrige Pfade führender
Grundsatz, welche nur der große Mann gefahrlos wandeln kann, der
für sich selbst Maß und Gesetz die Richtigkeit eines in sich erstorbenen politischen
Zustandes erkennt und Kraft genug in sich fühlt, einen heilsameren zu begründen.
Wer von dem Wege des hergebrachten Rechtes mit Gewalt die Gesellschaft entfernt,
übernimmt eine große Verantwortlichkeit, der man sich nur dann unterziehen
kann, wenn man sich einer segensvollen Schöpfung für die Zukunft gewiß ist.
Ein solcher Schöpfer ungeahnten Segens war Friedrich Wilhelm, und in dieser
seiner Schöpferkraft allein lag seine Berechtigung.
Wie wenig der charakterstarke Fürst bei seinen energischen Maßregeln selbst
von seinen Freunden Widerspruch ertrug, sobald er von der Nothwendigkeit
derselben überzeugt war, erweist das Beispiel seines alten Lieblings, des Obersten
von Burgsdorf, der in Ungnade gefallen sein soll, weil er sich auf einer
Landtagsversammlung der Bildung eines beständigen Fonds zur Erhaltung des
Heeres widersetzt hatte. Andere schreiben seinen Sturz dem Einfslusse der Gemahlin
des Kurfürsten zu, und es läßt sich denken, daß die feingebildete Fürstin