Full text : Geschichte der Hohenzollern.

wozu  seine  Unterthanen  oder  Landsassen  sollten  oder  müßten
gebraucht  werden,  ohne  Rath  und  Bewilligung  gemeiner  Landstände
  ein  zulassen.“

Trotz  dieser  ganz  bestimmten  Versicherung  fand  kein  allgemeiner  Landtag
nach  dieser  Zeit  mehr  statt,  sondern  man  berief  von  jetzt  ab  nur  die  Abgeordneten
der  Ritterschaft  und  der  Städte  in  den  einzelnen  Marken  zur  Berathung
in  Steuer-,  Polizei-,  Kirchen=  und  anderen  Verwaltungsangelegenheiten;  dagegen
blieben  die  Verhandlungen  mit  dem  Auslande  den  Ständen  vollkommen  fremd,
und  selbst  in  vielen  Punkten,  welche  nur  das  Land  selbst  betrafen,  wußte  der
gewandte  Fürst  seinen  Willen  mit  so  großer  Leichtigkeit  durchzusetzen,  daß  jenes
Bewilligungsrecht  der  Stände  bald  nur  noch  eine  formelle  Bedeutung  zu  haben
schien.  Nach  und  nach  verlor  die  Landschaft  jede  Concurrenz  in  Gesetzgebung
und  Verwaltung,  und  blieb  nur  noch,  bequem  für  den  Fürsten,  ein  Credit-Institut
  zur  Gewährleistung  für  die  Landesschulden.  Zwar  versuchten  es  die
brandenburgischen  Stände  noch  einige  Male,  sich  ohne  Berufung  des  Landesherrn
  zu  versammeln,  doch  wurde  diese  Eigenmächtigkeit  so  scharf  gerügt,  daß
jede  fernere  Bemühung  der  Art  unterblieb.

Auf  gleiche  Weise  wie  in  der  Mark  suchte  Friedrich  Wilhelm  in  seinen
übrigen  Ländern  die  ständische  Mitwirkung  in  Regierungsangelegenheiten  zu  beschränken,
  und  erreichte  auch  nach  und  nach  überall  sein  Ziel.  Die  zweite  Hälfte
des  fiebzehnten  Jahrhunderts  war  die  Zeit  der  mächtig  aufstrebenden  absoluten
Staatsgewalt,  und  überall,  wo  man  mit  Kraft  und  Besonnenheit  vorging  und
das  Wohl  des  Ganzen  fest  ins  Auge  faßte,  erreichte  die  Regierung  das  vorgesteckte
  Ziel.  Friedrich  Wilhelm  begriff  die  Zeit  durchaus  und  löste  seine
Aufgabe  auf  die  vollkommenste  Weise;  hierbei,  wie  alle  überlegenen  Geister  veralteten
  Formen  gegenüber,  auch  mitunter  gegen  den  bloßen  Buchstaben  des
Rechtes.  Alerdings  ist  dies  ein  gefährlicher  und  auf  schlüpfrige  Pfade  führender
  Grundsatz,  welche  nur  der  große  Mann  gefahrlos  wandeln  kann,  der
für  sich  selbst  Maß  und  Gesetz  die  Richtigkeit  eines  in  sich  erstorbenen  politischen
Zustandes  erkennt  und  Kraft  genug  in  sich  fühlt,  einen  heilsameren  zu  begründen.
Wer  von  dem  Wege  des  hergebrachten  Rechtes  mit  Gewalt  die  Gesellschaft  entfernt,
  übernimmt  eine  große  Verantwortlichkeit,  der  man  sich  nur  dann  unterziehen
kann,  wenn  man  sich  einer  segensvollen  Schöpfung  für  die  Zukunft  gewiß  ist.
Ein  solcher  Schöpfer  ungeahnten  Segens  war  Friedrich  Wilhelm,  und  in  dieser
seiner  Schöpferkraft  allein  lag  seine  Berechtigung.

Wie  wenig  der  charakterstarke  Fürst  bei  seinen  energischen  Maßregeln  selbst
von  seinen  Freunden  Widerspruch  ertrug,  sobald  er  von  der  Nothwendigkeit
derselben  überzeugt  war,  erweist  das  Beispiel  seines  alten  Lieblings,  des  Obersten
  von  Burgsdorf,  der  in  Ungnade  gefallen  sein  soll,  weil  er  sich  auf  einer
Landtagsversammlung  der  Bildung  eines  beständigen  Fonds  zur  Erhaltung  des
Heeres  widersetzt  hatte.  Andere  schreiben  seinen  Sturz  dem  Einfslusse  der  Gemahlin
  des  Kurfürsten  zu,  und  es  läßt  sich  denken,  daß  die  feingebildete  Fürstin