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[123] VI. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Ingenieur Ernst Biega zu Breslau ein Erfindungs-Patent
auf ein selbstthätiges Wasserabsperr-Ventil nach Maßgabe der bei dem unter-
zeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter
allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in
der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite
13 — 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von
heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß-
herzogthum zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 5. September 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Berichtigung d der Ministerial-Verordnung vom 30. Juni 1874 zur Ausführung des Gesetzes
über das Hebammenwesen ist im 8. 7 — Reg-Blatt S. 331 — zu lesen statt:
„die Bekanntmachung vom 28. Juli 1871“ „die Bekanntmachung vom 28. Juli 1851“.
Weimar. — Hof- Luchdruckerei.