Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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(134) III. Von der Direktion der Bremer Lebens-Versicherungs-Bank ist an 
Stelle des Kaufmanns R. O. Zinkeisen zu Weimar Gustav Lindner daselbst 
zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 11. März dieses Jahres 
(Reg.-Blatt Seite 126) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 26. September 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
phr. Schomburg. 
(135|] IV. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, und 
Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, ist von dem Großherzoglichen 
Gesammt-Ministerium dem Dr. Richard Mitscherlich zu Darmstadt ein Er- 
findungs-Patent auf ein Verfahren zur Darstellung von faserigem Holzstoffe 
für die Papier-Fabrikation, für Gespinnste 2c., nach Maßgabe der bei dem 
unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Vor- 
aussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Be- 
kanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 
13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, 
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß- 
herzogthum zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. September 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[1361 V. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, und 
Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, hat das Großherzogliche Ge-
	        
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