Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

463 
Die Weihnachtsferien beginnen am 23. Dezember, so daß am 22. Dezember 
die Schule geschlossen wird, und dauern bis zum 2. Januar einschließlich. 
Die Osterferien fangen an mit dem Sonnabende vor Palmarum, so daß 
am Freitage die Schule geschlossen wird, und dauern bis zum Mittwoch nach 
Ostern einschließlich. 
Die Pfingstferien nehmen ihren Aufang mit Sonnabend vor dem Feste, 
so daß der Schulschluß am Freitage erfolgt und endigen mit dem Mittwoch 
nach dem Feste, so daß am Donnerstage der Unterricht wieder beginnt. 
3) Außer der Ferienzeit sind die folgenden kirchlichen Feier= und Fest- 
tage für die Kinder in christlichen Schulen schulfrei: 
a) in evangelischen Schulen: 
der Himmelfahrts-Tag und der ausgeschriebene Bußtag; 
b) in katholischen Schulen: 
der heilige Dreikönig-Tag (6. Januar), Mariä Lichtmeß (2. Februar), Mariä 
Verkündigung (25. März), der Markus-Tag (25. April), Christi Himmelfahrt 
und ein Bettag in der Himmelfahrts-Woche, Frohnleichnams-Tag (Donnerstag 
nach Trinitatis), Peter= und Pauls-Tag (29. Juni), Mariä Himmelfahrt 
(15. August), Allerheiligen (1. November), Allerseelen (2. November) und die 
in den einzelnen Pfarreien kirchlich gefeierten Patrocinien. 
Besuchen katholische Kinder evangelische Schulen, so sind die eben ge- 
nannten Tage, oder einige derselben, nur auf besonderes Verlangen der Eltern 
oder Erzieher freizugeben. 
Den Israeliten ind christlichen Schulen sind (jedoch nur auf besonderes 
Verlangen der Eltern oder Erzieher) 
der Sabbath, 
die zwei Neujahrstage, 
das Versöhnungsfest, 
die zwei ersten und letzten Tage des Laubhüttenfestes, 
das Purimfest (1 Tag), 
der Chanukka-Tag, 
die beiden ersten und letzten Tage des Passahfestes, 
zwei Tage des Wochenfestes und der Gedächtnißtag der Zerstörung Je- 
rusalems 
freizugeben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.