Regierungs Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen Wceimar-Eisenach.
Weimar. 17. Jannar 1875.
Nummer 2.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[3) I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem John Blythe Robinson in Beverley ein Erfindungs-Pa-
tent auf eine Vorrichtung an Gasretorten zur Verhinderung von Ablagerungen
nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten
Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen,
sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843
(Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13 — 16) angegeben und begründet sind,
auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des
Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglanbigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Groß-
herzogthum zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 23. Dezember 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hbr. Schomburg.
4) II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Ingenieur und Privatbaumeister Paul Schönlau, zu Lage,
1875. 2