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(/94/ II. Nachdem von der Sächsischen Lebens-Versicherungs= und Sparbank
zu Dresden an Stelle des Agenten Julius Flintzer hier der Kaufmann Clemens
Grützner in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird solches, unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 31. März 1874 (Reg.-Blatt S. 149), andurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar am 10. August 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Junnern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
195] III. Nachdem der auf Grund der Beschlüsse der außerordentlichen General=
Versammlung der Aktionäre der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft vom
30. März d. J. entworfene Nachtrag zum Statut genannter Gesellschaft von
den betheiligten Staatsregierungen genehmigt und demnächst im Handels-
register des Königlichen Kreisgerichts zu Erfurt eingetragen worden ist, so wird
derselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. August 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
Uachtrag
zum Statut der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
In Ausführung der Beschlüsse der am 30. März 1876 abgehaltenen
außerordentlichen General-Versammlung der Aktionäre der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft werden das Allerhöchst bestätigte Statut vom Jahre 1844,
sowie die Allerhöchst bestätigten Statutennachträge vom 21. November 1864
und vom 10. Januar 1861 durch nachfolgende Bestimmungen abgeändert und
resp. ergänzt:
J.
8. 13 des Statuts vom Jahre 1844 wird aufgehoben; an Stelle dessel-
ben treten folgende Bestimmungen: