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(123) II. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der
Dresden-Stuttgarter Unfall-Versicherungs-Bank, Eingetragene Ge-
nossenschaft zu Dresden, die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb
im Großherzogthum widerruflich ertheilt und von der gedachten Genossenschaft
der Kaufmann Gustav Lindner, hier, zum Haupt-Agenten für das Großher=
zogthum bestellt worden ist.
Weimar am 2. November 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Junern.
Für den Departements-Chef.
vr. Schomburg.
(1241 III. Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft hat wegen
Erwerbs des zur theilweise schon begonnenen Ausführung eines genehmigten
Erweiterungsbaues auf Bahnhof Vieselbach erforderlichen Areals Expropria-
tions-Antrag gestellt.
Nachdem hierfür höchsten Orts als Expropriations-Kommissar der Groß-
herzogliche Instizamtmann Lungershausen zu Vieselbach ernannt,
auch der Eisenbahn-Verwaltung die erbetene Befreiung von den eigentlichen
Sporteln nach §. 39 des Gesetzes vom 2. Februar 1842 zugestanden worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. November 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
(125] IV. In Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs,
dem John Hollway zu London ein Erfindungs-Patent auf eine Verbesserung
in der Erzeugung von Metallen und Metall-Legirungen nach Maßgabe der bei
dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Beschreibung, unter allen
Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 S. 13— 16)
angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute
an gerechnet, für den Umfang des Großherzosthums ertheilt worden.